06.09.2018 - 3.8 Standortentwicklung der Jugendberufsagentur im ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.8
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 06.09.2018
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Jugendamtsleitung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Lorenzen erläutert die Arbeit der Jugendberufsagenturen mit den Vorteilen, dass alles unter einem Dach verwurzelt sei. Die Arbeit, die dort geleistet werde, sei aus den bestehenden Kräften des Jugendamtes nicht zu vollbringen.
Herr Heyl fragt nach ersten Erfolgen der Jugendberufsagentur. Hierzu erklärt Herr Stahl, dass die Jugendlichen aus unterschiedlichen Bereichen des SGB zusammengefasst werden. Da die Einrichtung noch sehr neu sei, gäbe es noch an einigen Stellen Verbesserungsbedarfe bei der Zusammenarbeit der Instituionen. Ziel aller Akteure sei es, Perspektiven für die Jugendlichen zu schaffen.
Herr Schuchardt erkundigt sich, warum nur 20.000 € pro Jahr für eine Vollzeitstelle kalkuliert seien, dieses könne nicht auskömmlich sein. Dieses sei laut Herrn Lorenzen der Anteil des Kreises zu den Sachkosten, die Personalkosten trage der Kreis gesondert. Herr Stankat erklärt außerdem, dass es sich nicht um eine zusätzliche Vollzeitstelle handele, sondern diese an anderer Stelle gestrichen werde.
Beschlussvorschlag:
Der Bildungs-, Kultur- und Sportausschuss, der Jugendhilfe-, der Sozial- und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:
Der Kreis beteiligt sich an der Finanzierung der Jugendberufsagentur Kreis Segeberg mit 20.000 € pro Jahr. Um die Arbeit des Jugendamtes in der JBA mit einer Präsenzkraft im Rahmen der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit am Standort Kaltenkirchen zu ermöglichen, wird aus dem bestehenden Personalpool eine Vollzeitstelle für die JBA Kreis Segeberg zur Verfügung gestellt. Einsatzort ist Kaltenkirchen.