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ALLRIS - Auszug

23.08.2018 - 4.1 Quartalsbericht II/2018

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Löffel stellt den Quartalsbericht vor und erklärt auf Nachfrage der Vorsitzenden, dass noch keine weiteren Erkenntnisse vorlägen, da die Abfrage üblicherweise zum Quartalsende erfolge.

 

Auf Nachfrage von Herrn Ahrens erklärt Frau Baum, dass eine Tiefbaumaßnahme in das Jahr 2019 verschoben werden musste, da die daran angrenzende Bundesstraße ausgebaut werde.

 

Die Antworten zu den weiteren folgenden Fragestellungen von Herrn Ahrens werden nachgereicht:

 

Hängt die u.a. Vergütungsanpassung eines Träger mit der TVÖD-Anpassung zusammen? (zu Teilplan 3113)

 

Antwort:

Nein, der Träger unterliegt dem Tarif AVR-Diakonisches Werk Deutschland. Eine hohe Dichte an sozialpädagogischem Fachpersonal haben die Vergütungsanpassungen maßgeblich mitbeeinflusst.

Die  Vergütungsvereinbarungen werden für uns von der Koordinierungsstelle (KOSOZ) verhandelt, wir sind i.d.R. zur inhaltlichen Abstimmung involviert.  Wir haben insgesamt viele Leistungsanbieter, es laufen sehr viele Verhandlungen und einige ziehen sich über Jahre hin. Weder der Zeitpunkt eines Verhandlungsergebnis noch das Ergebnis selbst können von uns für die Planungen valide vorhergesagt werden. Der Umstand dass eine Vergütungsanpassung derartige Mehrkosten verursacht, ist ziemlich außergewöhnlich und liegt in der Größe des Anbieters begründet.

 

 

Warum war diese Vergütungsanpassung nicht eingeplant/vorhersehbar?

Warum hat sich die u.a. Verbesserung von 6,1 Mio. EUR eingestellt? Ist die u.a. Begründung nicht eher ein Argument für einen ergebnisneutralen Sachverhalt?

 

Antwort:

Es handelt sich bei dem Teilplan 313 um eine stichtagsbedingte Verbesserung in Höhe von 6,1 Mio. EUR.

Während der Kreis Segeberg im ersten Halbjahr bereits Abschlagszahlungen seitens des Landes vereinnahmen konnte, sind nur geringfügige gegenläufige Aufwendungen entstanden. Die Kommunen haben die Abrechnungen bisher noch nicht erstellt.

 

Die Erstattungshöhe des Landes für Leistungen nach dem AsylbLG liegt bei 70% oder 90%. Dies ist abhängig vom Aufenthaltsstatus und der Aufenthaltsdauer der Asylbewerber. Für diese Leistungen ergibt sich, laut unseren Planungen, eine Gesamtquote von ca. 85 %.

Für den gesamten TP 313, der noch weitere Positionen enthält, rechnen wir für das Jahr 2018 mit einer Erstattungsquote seitens des Landes von 72%.

 

Wie viele Mitarbeiter befinden sich insgesamt in Altersteilzeit?

 

Antwort:

Inklusive der im Bericht dargestellten vier Altersteilzeitneufälle des Jahres 2018 steigt die Anzahl der Altersteilzeitarbeitsverhältnisse auf insgesamt 12.

 

Auf Nachfrage von Herrn Evermann erläutert der Landrat, dass die Erstattung des Landes für Asylsuchende von ihrem Status abhänge. Ab der Duldung erhalte der Kreis eine Bezuschussung von 70 % vorher für die Asylverfahrensdauer 90 %.

 

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Anlagen zur Vorlage