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ALLRIS - Auszug

30.08.2018 - 4.2 Berücksichtigung der Kosten der Unterkunft in k...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Giesecke gibt auf Nachfrage von Frau Glage eine kurze Einführung in die Thematik:

In § 22 Abs. 1 SGB II und § 35 SGB XII hat der Gesetzgeber geregelt, dass bei der Berücksichtigung der Leistungen lediglich die „angemessenen“ Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden können. Die regionalen Obergrenzen für angemessene Kosten sind lt. Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes durch ein „schlüssiges Konzept“ zu ermitteln. Im Rahmen des vermehrten Zuzuges geflüchteter Menschen hatte das schleswig-holsteinische Innenministerium per Erlass geregelt, dass bei der Abrechnung der Leistungen nach dem AsylbLG eine Erstattung der Unterkunftskosten max. bis zur Höhe der Angemessenheitsgrenzen erfolgen könne. Dies gelte ausdrücklich auch bei der Unterbringung in kommunalen Notunterkünften.

 

Bei der Leistungserbringung nach dem SGB II bzw. SGB XII galt diese Regelung nicht. Nach damaliger Auffassung der Verwaltung könne es aber nicht sein, dass es bei gleichem Sachverhalt unterschiedliche Vorgehensweisen gebe. Dieser Auffassung konnte der Sozialausschuss folgen, so dass der Beschluss vom 25.02.2016 gefasst wurde.

 

Zum 01.07.2017 hat der Gesetzgeber mit dem § 42 a SGB XII für den Personenkreis der Sozial- und der Grundsicherungsempfänger/-innen eine Regelung geschaffen, in der er die Berücksichtigung der Unterkunftskosten bei der Unterbringung in kommunalen Notunterkünften auf die „durchschnittliche angemessene Warmmiete für einen Ein-Personen-Haushalt im Bereich des örtlichen Trägers“ begrenzt hat. Dieser Wert beträgt aktuell im Kreis Segeberg 498 €. Dadurch dass der Gesetzgeber diese Regelung nur für diesen Rechtskreis geschaffen hat, mache er deutlich, dass er eine unterschiedliche Vorgehensweise wünsche. Daher sei der o. g. Beschluss wieder aufzuheben.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Beschluss vom 25.02.2016 wird aufgehoben.

 

Die Berücksichtigung der Kosten der Unterkunft ergibt sich aus den jeweiligen Vorschriften des Rechtskreises.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12       Ablehnung: -Enthaltung: -