28.02.2018 - 3.5 Verlegung der Kreisstraße 81 im Zuge des Neubau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.5
- Datum:
- Mi., 28.02.2018
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Umweltverwaltung, Kreisstraßen/Tiefbau
- Bearbeitung:
- Doris Baum
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende fasst die Beratung zu diesem TOP im gestrigen WRI zusammen und ergänzt, dass die A20 keine anderen Verbindungswege unbefahrbar machen würde.
Frau Loedige spricht sich für den Bau des Radweges aus, da sie die Fahrbahn als zu schmal einschätze, um sie als Radfahrer sicher auf dem Schutzstreifen zu passieren.
Frau Baum erläutert, dass der K81 nach dem Radverkehrskonzept eine geringe Bedeutung zukomme. Weiter seien die 800.000,- € nur für die Verbreiterung der Brücke und nicht ebenso für den Bau des Radweges. Sollte der Bau des Radweges beschlossen werden, müssten dringlichere Projekte hintenanstehen und könnten erst später umgesetzt werden. Leider sei eine erneute Prüfung oder Beratung aufgrund der zeitlichen Vorgaben der DEGES nicht möglich.
Frau Loedige gibt zu bedenken, dass das Radverkehrskonzept und der Haushalt angepasst werden könnten und so dem Bau des Radweges nicht entgegenstehen würden.
Herr Barkowsky erklärt, dass der Kreistag im letzten Jahr 2 Mio. bereitgestellt habe, um die Gemeinden mit einer 75 %-Förderung bei dem Radwegebau zu unterstützen. Das Geld sei also bereits verplant. Sollte nun der Bau des Radweges zwischen Schmalfeld und Lentföhrden beschlossen werden, würde das Geld nicht mehr für die Förderung der Gemeinden zur Verfügung stehen.
Der Vorsitzende berichtet, dass der Bürgermeister der Gemeinde Schmalfeld Herr Gerdes den Bau des Radweges von Schmalfeld nach Struvenhütten bevorzugen würde.
Herr Falck weist darauf hin, dass die Fahrbahnbreite ausreichen werde, um einen Schutzstreifen für Fahrradfahrer zu integrieren. Eine Mittelbindung für dieses Projekt würde die Umsetzung der weiteren Maßnahmen auf der Grundlage des Radverkehrskonzeptes erheblich in Verzug bringen. Das Radverkehrskonzept sei maßgeblich für die Umsetzung von Radverkehrsmaßnahmen auf Antrag der Gemeinden heranzuziehen.
Anschließend stellt der Vorsitzende die Beschlussvorlage zur Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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