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ALLRIS - Auszug

08.02.2018 - 3.4.2 Erhöhung der Förderung für die Frontoffices der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Stankat führt den Beschlussvorschlag aus und zeigt die Problematik auf, dass der unmittelbare Einsatz der bereitgestellten Haushaltsmittel durch eine umfangreich erhöhte Förderung der Frontoffices sowie die nach Ansicht der Verwaltung damit abzugleichenden dezentralen Assistenzbedarfe des Jugendamtes im vergangenen Jahr noch nicht gelöst werden konnten. Der Beschlussvorschlag soll bei dieser Thematik zu einer Lösung führen.

In diesem Zusammenhang verweist Herr Stankat auch auf einen vergleichbaren Sachverhalt aus dem Sozialausschuss, der von Herrn Giesecke vorgestellt wurde. Hier wurde der Zuschuss der Fördersumme für die Schuldnerberatungsstelle in Bad Segeberg ohne Schaffung einer Präjudiz r die Jahre 2018 und 2019 ebenfalls erhöht.

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

 

  1. Die vertraglich vereinbarten jährlichen Zuschüsse an die therapiehilfe e.V. Hamburg für den Betrieb der Frontoffices an den Beratungsstandorten Henstedt-Ulzburg, Bad Bramstedt und Bornhöved sowie an den Landesverein für Innere Mission (ATS) am Beratungsstandort Kaltenkirchen werden ab dem 01.01.2018 – ohne Schaffung einer Präjudiz - um jeweils bis zu 20% bzw. um insgesamt 19.837,71 EUR erhöht. Die bestehenden Verträge bleiben im Übrigen unberührt. Weitere Erhöhungen während der aktuellen Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.

 

  1. Die im Jahr 2018 nicht für die erhöhte Förderung von Frontoffices einsetzbaren Haushaltsmittel des Teilplans 367 in Höhe von rund 95 TEUR werden mit einer Ausgabensperre belegt; sie sollen aber baldmöglichst für eine personelle Verbesserung der Beratungsstandorte mit Assistenzkräften eingesetzt werden.

 

  1. Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Ausschuss noch im 1.Halbjahr 2018 die Assistenzbedarfe aller Beratungsstandorte sowie Außenstellen des Jugendamtes durch eine bedarfsgerechte Stellenbemessung zahlenmäßig nachzuweisen und Vorschläge zur dezentralen Aufteilung sowie zur Finanzierung dieser Stellen im Rahmen des vorhandenen Budgets bzw. Stellenplans vorzulegen. Dabei sind die Aufgaben und Tätigkeiten der etablierten Frontoffices zu würdigen und die im Jugendamt bereits eingesetzten Assistenzstellen einzubeziehen.

 

  1. Die Verwaltung des Jugendamtes wird darüber hinaus aufgefordert, ihre Planungen für gemeinsame Beratungsstandorte zwischen dem Jugendamt und freien Trägern an den Standorten Bad Segeberg und ggfs. Wahlstedt voranzutreiben sowie dem Jugendhilfeausschuss im Jahr 2019 über die Aussichten einer Realisierung zu berichten.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 14Ablehnung: -Enthaltung: -