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ALLRIS - Auszug

09.03.2017 - 5.1 Bericht des Jobcenters

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Tamm stellt den Bericht vor und ergänzt, dass sich seit 2008 die Anzahl der eingereichten Klagen halbiert habe. Dies würde für eine größere Akzeptanz der Rechtsmaterie und der Arbeit des Jobcenters stehen.

Auf Nachfrage von Frau Lange erklärt sie, dass es ein Kundenreaktionsmanagement geben würden, welches die Beschwerden der Kunden aufnehmen würde, die nicht rein fachlicher Natur seien.

Weiter erläutert sie auf Nachfrage von Frau Glage, dass die Sperrzeiten von der Agentur für Arbeit verhängt werden würden, wenn die Arbeitslosigkeit bewusst hervorgerufen worden sei. Das Jobcenter habe keinen Einfluss auf die Zahl, so dass sie zu den möglichen Auslösern für den Anstieg keine Auskunft geben könne.

 

Frau Altenhöner macht darauf aufmerksam, dass die hohe Anzahl an Klagen, in denen die Entscheidungen des Jobcenters bestätigt wurden, für eine sichere Rechtsanwendung sprächen.

 

Auf Nachfrage des Vorsitzenden erklärt Frau Tamm, dass eine wiederholte Sanktion selten verhängt werden müsse, da die Kunden nach der ersten Sanktion ihren Verpflichtungen nachkommen würden. Der Krankenversicherungsschutz erlischt erst, wenn keine Leistungen mehr gezahlt werden; sobald aber Lebensmittgutscheine verteilt werden, besteht der Schutz wieder.

Herr Knapp ergänzt, dass das Jobcenter nur für die Menschen tätig werden könne, die einen Antrag auf Leistungen gestellt haben.

 

Pause 19:30 – 19:45 Uhr

 

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Anlagen zur Vorlage