13.02.2017 - 3.1 Koordinierung von Baumaßnahmen auf Straßen im K...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Datum:
- Mo., 13.02.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Bau- und Umweltverwaltung, Kreisstraßen/Tiefbau
- Bearbeitung:
- Doris Baum
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Hartmann informiert zunächst darüber, dass am Nachmittag ein Gespräch mit dem Baustellenkoordinator der Freien und Hansestadt Hamburg stattgefunden habe. Das System, welches die Hamburger zur Baustellenkoordination verwenden, werde noch weiter ausgebaut und der Kreis Segeberg könne partizipieren, in dem er Informationen einspeist oder auch Auswertungen erhalte. Es sollen weitere Gespräche folgen.
Anschließend stellt Herr Sasse eine zur Sicherung auf Straßenbaustellen vor. Weitere Informationen hierzu können der Internetseite www.bgbau-medien.de/bausteine/a_008/a_008.htm entnommen werden.
Herr Dieck schildert, dass die Umleitungen für Baustellen meist überbelegt seien und dadurch vermehrt Ausweichstrecken genutzt werden würden. Die Ausweichstrecken seien für so viel Verkehr allerdings nicht ausgelegt, so dass die Kosten für die Sanierung vorzeitig anfallen würden. Weiter sei die Beschilderung bei Baumaßnahmen mangelhaft. Er weist daraufhin, dass bei der Koordination von Baustellen auch die Koordinierung des Verkehrs eingeschlossen werden müsse.
Herr Hartmann weist darauf hin, dass das o.g. System aus Hamburg diese Problematik aufgreife und verbessern solle.
Herr Petersen erklärt auf Nachfrage, dass der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV) der Straßenbaulastträger für Landesstraßen sei. Die angemerkten finanziellen Aspekte für Kommunen, die ihre Straßen vorzeitig sanieren müssen, müssen beim LBV vorgetragen werden. Der LBV sei auch für eine Problemlösung zuständig.
Der Landrat ergänzt, dass der LBV eine Einladung zur heutigen Sitzung erhalten habe, dieser aber nicht gefolgt sei.
Herr Petersen erläutert weiter, dass eine jederzeitige Anfahrbarkeit der Grundstücke während einer Vollsperrung für eine Baustelle nicht gewährleistet werden könne. Sollte diese Information vor Beginn einer Baumaßnahme durch die Gemeinde gegeben werden, sei dies problematisch.
Herr Wulf merkt an, dass zwischen den Bundes-, Landes-, und Kreisstraßenbehörden Absprachen getroffen werden müssen, so dass die fehlende Zuständigkeit keine negativen Auswirkungen auf die Bürger habe.
Herr Holowaty bestärkt, dass die Bürger unter der fehlenden Zuständigkeit leiden würden.
Der Landrat erklärt, dass er keine straßenrechtlichen Maßnahmen auf Landes- und Bundesstraßen tätigen dürfe.
Herr Hartmann ergänzt, dass im Rahmen der Hamburger Baustellenkoordination regelmäßige Gespräche mit den Straßenbaulastträgern stattfinden, zu denen auch der LBV eingeladen sei. Das nächste Gespräch findet am 28.3. statt. Sollte der LBV dort vertreten sein, könne die Problematik angesprochen werden.
Er erläutert auf Nachfrage, dass ein Baustellenkataster für die Baustellen des Landes vorhanden sei (www.strassen-sh.de). In diesem Kataster seien aber keine Ausweichwege verzeichnet, so dass die geschilderte Problematik nicht erfasst werden würde. Er bietet an, zu prüfen, ob die Daten des Landes importiert werden können.