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ALLRIS - Auszug

02.02.2017 - 4.1 Kommunale Ziele 2017

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Giesecke berichtet, dass eine stichprobenartige Aktenprüfung ergeben hat, dass die Eingabe der Unterkunftskosten für Bedarfsgemeinschaften im Kontext Flucht ins EDV-Programm ALLEGRO zeitnah und in zutreffender Höhe erfolgt.

Auf Nachfrage erklärt er, dass die Leistungen für Zuschüsse zu den ungedeckten angemessenen Unterkunftskosten für Auszubildende seit dem 01.08.2016 vom Bund getragen werden. Ferner bestätigt Herr Giesecke auf Nachfrage, dass im Bereich der Kosten der Unterkunft im SGB II eine Steuerung im Sinne des Controllings schwierig sei. Man könne geringfügig dadurch steuern, dass die Mietobergrenzen festgelegt werden würden.

Herr Knapp erklärt, dass es nach dem SGB II zwei Leistungsmessfaktoren für Jobcenter gebe. Zum einen sei dies die Integrationsquote und zum anderen der Anteil der Langleistungsbezieher(innen). Darunter würden die Personen fallen, die innerhalb von 24 Monaten mindestens 21 Monate lang Leistungen beziehen.

Frau Andrasch erklärt, dass die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum eine weitere Steuerungsmöglichkeit sei.

Der Vorsitzende stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

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Beschlussvorschlag:

Die Vereinbarung mit der Geschäftsführung des Jobcenters über die kommunalen Ziele für 2017 wird in der vorliegenden Form beschlossen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 11Ablehnung: -Enthaltung: -

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Anlagen zur Vorlage