24.11.2016 - 4.3 Stellenmehrbedarfanmeldung im Stellenplan 2017 ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Do., 24.11.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Eingliederungshilfe für Erwachsene
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Zu der Stellenmehrbedarfsanmeldung entstehen Fragen.
Herr Miermeister fragt, ob nicht durch die Einführung der neuen EDV Arbeitsvorgänge effektiver abgearbeitet werden könne und dies einen Stellenmehrbedarf entbehrlich machen würde. Frau Rohwer erläutert, dass jetzt die Bewilligungsbescheide der Leistungen hinterlegt werden und für die Einrichtungen einheitliche Abrechnungsvordrucke incl. Berechnung entwickelt wurden. Weiter seien im Fachbereich III alle MitarbeiterInnen, die die Fachanwendung LämmKomm Lissa anwenden, geschult worden, da die Umstellung der Software erfolge. Auch für nächstes Jahr seien weitere Schulungen vorgesehen.
Die Möglichkeiten der EDV gestützten Arbeit würden genutzt und Arbeitsablaufoptimierungen eingeführt. Es gehen zurzeit 36.000 Rechnungen p.a. ein und durch Umstellung des größten Trägers im Kreis Segeberg auf die Abrechnung nach Fachleistungsstunden würden es noch erheblich mehr werden. Es würden keine Möbel oder Waschmaschinen mit festen Rechnungsbeträgen abgerechnet sondern pädagogische Leistungen. Durch Überprüfung der Rechnung würden z.B. nicht berücksichtigte Fehlzeiten durch Urlaub oder Krankenhaus, nicht vereinbarte Leistungsinhalte, Erforderlichkeit einer Hilfeplanung usw. festgestellt und sehr häufig die Rechnungsbeträge gekürzt. Die Anbieter hätten gegen eine Anweisung ohne vertiefende Prüfung sicher nichts einzuwenden.