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ALLRIS - Auszug

02.11.2016 - 3.4 Machbarkeitsstudie Radschnellwege - Korridorerm...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Maßow stellt die Vorlage vor und ergänzt, dass die Studie für die Einwerbung von Fördermitteln für Radschnellwege sehr hilfreich sei. Sie erklärt auf Nachfrage, dass die betroffenen Gemeinden Mitte Januar umfangreich informiert werden würden.

 

Der Vorsitzende erläutert zur Klarstellung, dass ein einseitiger straßenbegleitender Radweg mit Zweirichtungsverkehr  noch kein Radschnellweg sei. Radschnellwege seien vor allem Angebote zur Bewältigung des Alltagsverkehrs. Sie zeichnen sich durch eine gewisse Breite (min. 4 m), guten Fahrbahnbelag sowie überwiegende Kreuzungsfreiheit aus, so dass ein zügiges Fahren gewährleistet ist. Er erläutert auf Nachfrage, dass sich der Betrag von 100.000,00 € allein auf die Erarbeitung der Studie bezögen und in Abhängigkeit von der Länge des untersuchten Radschnellweges stehe. Über eine Geschwindigkeitsbegrenzung, ein Notfalltelefon oder eine Verkehrsüberwachung sei noch keine Regelung getroffen worden, dies könne in späteren Detaillierungen  erfasst werden In Ländern mit vorhandenen Radschnellwegsystemen wie Dänemark oder den Niederlanden gebe es entsprechende Regelungen.

Frau Maßow erläutert auf Nachfrage, dass der Ausschuss sich an der Festlegung der Kriterien für eine Machbarkeitsstudie beteiligen könne.

 

Herr Falck regt an, den letzten Satz des Beschlussvorschlages so umzuformulieren, dass die Kreisfinanzierung nicht unter dem Vorbehalt einer Beteiligung unmittelbar genannter Gemeinden stehe, sondern dass der Kreis vielmehr auf eine angemessene Beteiligung der von der Trasse betroffenen Gemeinden hinwirken solle. (Prüfauftrag)

 

Anschließend lässt der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag mit den eingebrachten Änderungen von Herrn Falck abstimmen.

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Beschlussvorschlag:

Der Radverkehrsbeirat des Kreises Segeberg, der Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz und der Hauptausschuss empfehlen dem Kreistag zum Beschluss die Finanzierung der Projektpartnerschaft im MRH-Projekt „Machbarkeitsstudie Radschnellwege in der MRH“. Die Kosten belaufen sich auf ca. 100.000 Euro von denen 80.000 Euro über den Förderfonds der Metropolregion getragen werden. Der Eigenanteil des Kreises beläuft sich auf ca. 20.000 Euro. Projektbeginn ist für Mitte 2017 vorgesehen. Die Finanzierung durch den Kreis soll eine angemessenen Beteiligung an den Kosten durch die von der Trasse betroffenen Gemeinden beinhalten.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 11Ablehnung: -Enthaltung: -

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Anlagen zur Vorlage