11.10.2016 - 4.2 Jahresabschluss 2015 des Kreises Segeberg
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 11.10.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Finanzen und Finanzcontrolling
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Rüge trägt die Prüfungsergebnisse des Jahresabschlusses 2015 vor und stellt fest, dass es keine wesentlichen Beanstandungen gebe.
Frau Dockwarder erklärt auf Nachfrage, dass die erhöhten Barbeträge durch die Kassenbestände in der Zulassungs-/Führerscheinstelle und in der Ausländerbehörde zustande kommen würden.
Frau McGregor erläutert auf Nachfrage, dass der Betrag für unerhebliche Ausgaben, die der Landrat ohne weitere Zustimmung tätigen dürfe, in der Haushaltssatzung festgelegt werden könne.
Der Vorsitzende schlägt einen Betrag von 30.000,00 € vor.
Beschlussvorschlag:
a. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2015 des Kreises Segeberg wird zur Kenntnis genommen.
b. Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt den Jahresabschluss 2015 mit der am 22.03.2016 aufgestellten Abschlussbilanz des Kreises Segeberg zum 31.12.2015 mit einer Bilanzsumme von 164.599.436,57 EUR sowie einem Eigenkapital in Höhe von 25.798.804,58 EUR sowie den Lagebericht.
c. Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt folgende Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von 5.364.296,91 EUR
Zuführung zur Allgemeinen Rücklage 3.049.991,29 EUR
Zuführung zur Ergebnisrücklage 2.314.305,62 EUR
Daraus ergeben sich folgende neuen Rücklagenbestände:
Allgemeine Rücklage19.397.597,43 EUR
Ergebnisrücklage 6.401.207,15 EUR
d. unerhebliche Ausgaben, bis zu 30.000 € dürfen vom LR genehmigt werden.
Über sie ist entsprechend den gesetzl. Vorgaben zu berichten.
Die Hauptsatzung des Kreises ist neben anderen auch in diesem Punkt zu ändern.