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ALLRIS - Auszug

04.10.2016 - 3.2 ISE Reintegration in Aufbaustruktur Kreisverwal...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Landrat erklärt auf Nachfrage, dass zwar ein Fachbereich mehr geschaffen werde, aber trotzdem eine Verschlankung erfolge, durch die Einsparung des Eigenbetriebes und von Schnittstellen. Das kaufmännische Gebäudemanagement als Fachdienst sei notwendig, da die dort wahrzunehmenden Aufgaben über das Aufgabenfeld des Fachdienstes Finanzen (FBI) hinausgehen würden.

Die Entscheidung wie mit dem jetzigen Werkausschuss der ISE verfahren werden solle, ist durch die politischen Gremien des Kreises zu treffen.

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Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:

 

  1. Mit Wirkung ab dem 01.01.2017 wird die jetzige Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg (ISE) als rechtlich unselbstständiger Eigenbetrieb aufgelöst und organisatorisch in die Aufbaustruktur der Kreisverwaltung Segeberg reintegriert. Die Satzung zur Aufhebung der Betriebssatzung des Kreises Segeberg für den Eigenbetrieb „Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg“ (Aufhebungssatzung) wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen (sog. „actus contrarius“).

 

  1. Dem im Sachverhalt zu dieser Vorlage DrS/2016/189-1 und als Anlage 2 dargestellten Vorschlag zur Änderung der Verwaltungsgliederung (Reintegration des Eigenbetriebes ISE in die Aufbaustruktur der Kreisverwaltung Segeberg als neuem Fachbereich V „Immobilienverwaltung“ mit den drei zugeordneten Fachdiensten „Kaufmännisches Gebäudemanagement“, „Technisches Gebäudemanagement“ und „Infrastrukturelles Gebäudemanagement“) wird nicht widersprochen (§ 51 Abs. 3 KrO).

 

  1. Der jetzige Werkausschuss bleibt als Bauausschuss nach erfolgter Reintegration erhalten. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Änderungen in der Hauptsatzung des Kreises Segeberg vorzubereiten.
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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 10Ablehnung: -Enthaltung: -