06.10.2016 - 3.1 Satzungsänderung des VJKA; Entsendung eines/ein...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 06.10.2016
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Stankat stellt die Vorlage vor und erläutert den Antrag, ein Antragsrecht für den Beirat hinzuzufügen. Eine Formulierung zur Abänderung des § 12a (1) wird zum Hauptausschuss vorgelegt.
Der Vorsitzende erklärt auf Nachfrage, dass der Geschäftsführung kein Wahlrecht in der Mitgliederversammlung eingeräumt werde.
Der Landrat erklärt auf Nachfrage, dass die Vereinssatzung mit der Eintragung ins Vereinsregister in kraft tritt.
Der Vorsitzende weist daraufhin, dass bezüglich der Nr. 2 des Beschlussvorschlages noch Beratungsbedarf bestehe und deshalb keine Abstimmung diesbezüglich stattfinden könne.
Anschließend lässt er über die Nr. 1 des Beschlussvorschlages mit der Änderung, dass bis zur Sitzung des Hauptausschusses eine Formulierung in § 12a (1) integriert wird, die ein Antragsrecht des Beirates vorsieht.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss, der Hauptausschuss beschließt,
die Vertreter/innen des Kreises Segeberg in der Mitgliederversammlung des VJKA anzuweisen, der Änderung der Vereinssatzung gemäß Anlage (dort rot und blau markiert) mit der Ergänzung zuzustimmen, dass die Verwaltung bis zur Sitzung des Hauptausschusses eine Formulierung vorlegt, die in § 12a (1) der Satzung ein gesetzeskonformes Antragesrecht des Beirates integriert.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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43,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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603,2 kB
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