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ALLRIS - Auszug

20.09.2016 - 3.1 Satzungsänderung des VJKA; Entsendung eines/ein...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende stellt folgende Änderungswünsch vor:

  1. In § 9 (2) wird das Wort „schriftliche“ durch „schriftlich“ ersetzt.
  2. § 13 (1) Nr. 2 wird um das Wort „vorbereitende“ ergänzt.
  3. In § 12a (3) wird die Dauer der Berufung des Beirates von vier auf fünf Jahre verändert.
  4. § 10 (3) Nr. 8 wird um den Zusatz „Die Geschäftsführung ist von Entscheidungen, die die Geschäftsführung persönlich betreffen, wegen Befangenheit auszuschließen.“

 

Auf Nachfrage erläutert Frau Grandt, dass die Ausführungen in § 10 Abs. 2 bedeuten, dass jeweils eine der aufgezählten Alternativen und die Geschäftsführung also zwei Personen den Verein vertreten würden. Weiter käme es bei der Erstellung eines Haushaltsplanes, eines Geschäftsberichtes und einer Jahresrechnung zu einer Überschneidung der Aufgaben bei der Geschäftsführung und des Vorstandes, da eine Doppelstruktur verfolgt werde. Die Geschäftsführung bereite den Haushaltsplan, den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung vor und der Vorstand bereite anschließend die Beschlussfassung für die Mitgliederversammlung vor.

Außerdem erklärt sie, dass in der Satzung des Vereins keine Regelung über die Amtsdauer der Kreisvertreter im Vorstand getroffen werden könne. Sie seien für eine Legislaturperiode gewählt, sollte diese enden, endet auch automatisch die Amtsdauer des jeweiligen Kreisvertreters.

 

Nach einer umfangreichen Diskussion, sichert der Landrat zu, dass eine Formulierung zur nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 06.10.2016 entwickelt wird, nach der eine Besetzung des Vorstandes nur mit den ordentlichen Vertretern der Vereinsmitglieder in der Mitgliederversammlung möglich sei.

Anschließend stellt der Vorsitzende die genannten Änderungen zur Abstimmung.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, Herrn Dieck als Vertreter des Kreises im Vereinsvorstand im Sinne das § 10 Abs. 1 der geänderten Vereinssatzung zu bestellen.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Jugendhilfeausschuss empfehlen, der Hauptausschuss beschließt,

 

  1. die Vertreter/innen des Kreises Segeberg in der Mitgliederversammlung des Vereins anzuweisen, der Änderung der Vereinssatzung gemäß Anlage 1 (dort rot markiert) und der folgenden im Ausschuss beratenen Änderungen zuzustimmen:
    1. In § 9 (2) wird das Wort „schriftliche“ durch „schriftlich“ ersetzt.
    2. § 13 (1) Nr. 2 wird um das Wort „vorbereitende“ ergänzt.
    3. In § 12a (3) wird die Dauer der Berufung des Beirates von vier auf fünf Jahre verändert.
    4. § 10 (3) Nr. 8 wird um den Zusatz „Die Geschäftsführung ist von Entscheidungen, die die Geschäftsführung persönlich betreffen, wegen Befangenheit auszuschließen.“

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 11Ablehnung: -Enthaltung: 1

 

 

  1. Einarbeitung der Vorgabe, dass nur die ordentlichen Vertreter der Vereinsmitglieder in der Mitgliederversammlung in den Vorstand gewählt werden können.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 10Ablehnung: -Enthaltung: 2

 

 

  1. Herrn Dieck als Vertreter des Kreises im Vereinsvorstand im Sinne des § 10 Abs. (1) der geänderten Vereinssatzung zu bestellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage