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ALLRIS - Auszug

28.06.2016 - 3.7.5 Antrag zur Trennung des Hauptausschusses von Au...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Köppen ergänzt den Antrag dahingehend, dass stimmenberechtigte Hauptausschussmitglieder  nicht in Aufsichts- und Verwaltungsräten tätig werden sollen.

 

Herr Barkowsky führt aus, dass im Vermerk des deutschen Städtebundes zu § 45 GO aus kommunalwirtschaftlicher hingegen Sicht befürwortet werde, Aufsichts- und Verwaltungsräte mit Hauptausschussmitgliedern zu besetzen.

Frau Grote bekräftigt die Ausführung von Herrn Barkowsky und ergänzt, dass der Ausschluss von Mitgliedern des Kreistages nicht im Sinne der Demokratie sei, da alle Abgeordneten legitimiert seien, die Belange der Bürger zu vertreten.

 

Frau Lessing und Herr Schnabel weisen außerdem auf die Problematik hin, bei Umsetzung dieses Antrages entsprechende Personen zu finden.

 

Der Vorsitzende lässt über den von Herrn Köppen ergänzten Antrag abstimmen.

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Beschlussvorschlag:

Die Piratenfraktion beantragt, der Hauptausschuss möge beschließen und dem Kreistag zum Beschluss empfehlen:

Keine Personalunion zwischen stimmenberechtigten Hauptausschussmitgliedern und Aufsichts- bzw. Verwaltungsräten.

Der Kreistag des Kreises Segeberg bekennt sich bei allen 100% Beteiligungen des Kreises zu dem Grundsatz, dass Personen die bei einer Gesellschaft Mitglied des Aufsichts- oder Verwaltungsrates sind, nicht gleichzeitig Mitglied des Hauptausschusses sein können.

 

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Abstimmungsergebnis:

abgelehnt

Zustimmung: -Ablehnung: 12Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage