23.06.2016 - 4.2 KOSOZ – gemeinsames Kommunalunternehmen Koordin...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Do., 23.06.2016
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Eingliederungshilfe für Erwachsene
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Rohwer erläutert die Vorlage sowie den Weg zur jetzigen Form der KOSOZ. Zu der Frage von Frau Glage nach Rückmeldungen aufgrund der Veränderung, erklärt Frau Rohwer, dass ein Teil des Personals aufgrund des Wechsels von Rendsburg nach Kiel gegangen sei. Für 2017 gehe sie von ca. 1000 Anträgen aus, da in den Jahren 2018 und 2019 die Vergütung eingefroren werde.
Da der Beschlussvorschlag der Verwaltung jetzt eine komplette Vollmacht ohne eine Rückkopplung mit dem Kreis enthalte, bittet der Vorsitzende darum, diese aus dem Sachverhalt mit aufzunehmen. Frau Rohwer erklärt, dass sich an der bisherigen Praxis nichts ändere. Allerdings würden die Kollegen ohne eine komplette Vollmacht in den Verhandlungen nicht ernst genommen werden, wenn diesen keine Unterschriftsbefugnis vorliege. Auf den Hinweis von Herrn Köpke, dass die Verwaltung in der Vergangenheit bei entscheidenden Dingen ein Vetorecht gehabt habe, erklärt Frau Rohwer, dass dieses auch in der Zukunft so bleiben werde. Frau Grandt führt aus, dass es rechtlich nur die Optionen gebe, sich für eine Vollmacht zu entscheiden oder dagegen, aber nicht für eine Vollmacht mit Einschränkungen. Sie schlägt daher vor, die Übertragung der Befugnis heute zu beschließen und die Verwaltung werde dann nach einem halben Jahr berichten. Dann könne eine anderslautende Entscheidung getroffen werden.
Nach einer von Herrn Köpke beantragten Sitzungsunterbrechung von 19:00 bis 19:05 Uhr bittet der Vorsitzende darum, in den Beschlussvorschlag den vorgeschlagenen Bericht der Verwaltung für die erste Sitzung im Jahr 2017 aufzunehmen und lässt hierüber abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:
Der Kreis Segeberg bevollmächtigt die AöR Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise zum Abschluss von Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarungen. In der ersten Sitzung des Sozialausschusses im Jahr 2017 hat ein Bericht der Verwaltung zu erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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4,7 MB
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