31.05.2016 - 3.3 Schulentwicklungsplanung der Berufsbildungszent...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Datum:
- Di., 31.05.2016
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- verwiesen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende weist auf die vergangenen Geschehnisse bzgl. eines Schulentwicklungsplanes der BBZ hin. Zunächst sei dieser ein genereller Wunsch des Ausschusses gewesen, allerdings sei in der letzten Sitzung von einigen Fraktionen geäußert worden, dass die vorgestellten Zahlen der Schulleitungen ausreichend seien. Daher sei heute zu klären, ob ein Schulentwicklungsplan für die beiden BBZ eingeführt werden soll.
Auf die Nachfrage von Herrn Wagner erläutert Herr Stankat, dass die Kosten für die Ausschreibung bzgl. des damit befassten Kreispersonals nicht in den dargestellten Kosten enthalten seien.
Frau Brocks spricht sich dafür aus, dass dieser Plan nicht benötigt werde, da dieser für verlässliche Zukunftsprognosen andere Analysen als bisher benötigen würde. Die Qualität sei daher fraglich, weshalb es weiterlaufen solle wie bisher.
Herr Wenzel erklärt, dass es Vorabstimmungen mit den Geschäftsführungen der BBZ gegeben habe. Die Erstellung des Plans könnte laut Vorschlag der Drs/2015/186 extern vergeben werden, allerdings gebe es noch keinen Schulentwicklungsplan für BBZ in dieser gewünschten Form, so dass es ein Entwicklungsprozess sei, dessen Qualität noch nicht abzuschätzen ist.
Frau Bogalski und Herr Sandbrink äußern sich anschließend dahingehend, dass diese einen Schulentwicklungsplan grundsätzlich begrüßen würden, allerdings sei nicht sicher, ob das Budget in Höhe von 30.000 Euro ausreichend sei, um fundierte Kenntnisse zu erlangen. Die Wirkung des Planes dürfe daher für Steuerungsmöglichkeiten nicht überschätzt werden.
Nachdem der Vorsitzende die Frage aufwirft, ob solch ein Plan für das Budget sinnvoll sei oder ob die Aussagen der Geschäftsführungen ausreichen würden, erklärt Herr Wagner, dass die bisherigen Informationen nicht ausreichend seien, weshalb dieser Zustand nicht beibehalten werden könne. Er schlägt daher vor, die Entscheidung zu vertagen und eine Arbeitsgruppe zu gründen, welche weitere Aspekte ausarbeitet und dann präzise Bausteine eines möglichen Plans in der kommenden regulären Sitzung vorstellt. Mit fundierten Kenntnissen könne dann eine definitive Entscheidung getroffen werden, da eine heutige Entscheidung vorschnell sein würde. Herr Wenzel, sowie die Geschäftsführungen der BBZ machen deutlich, dass es keine Personalressourcen gebe, die eine selbstständige Erarbeitung durch eine Arbeitsgruppe abdeckt. Herr Wagner erwidert, dass eine solche Arbeitsgruppe nur flankierend d.h. grundlegende Anforderungen erarbeiten kann, um dadurch zu einem abschließenden Ergebnis zu kommen.
Anschließend lässt der Vorsitzenden zunächst über den Antrag der Verwaltung als weitergehenden Antrag abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Schulentwicklungsplanung für beide Berufsbildungszentren gemeinschaftlich für das Schuljahr 2016/2017 auszuschreiben. Die Ausschreibung muss dabei Aussagen bzw. belastbare Prognosen zu Raumbedarfen, Trends von Ausbildungsgängen sowie Ausstattungen beinhalten.
Die Verwaltung wird aufgefordert, eine finanzielle und inhaltliche Beteiligung der Wirtschaftsförderung zu beantragen.
Abstimmungsergebnis:
abgelehnt
Zustimmung: -Ablehnung: 10Enthaltung: -
Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion:
Eine endgültige Beschlussfassung über die Einführung eines Schulentwicklungsplanes wird in die nächste reguläre BKS-Sitzung verschoben. Bis dahin ist eine Arbeitsgruppe zu gründen, welche in ihrer Sitzung präzise Bausteine für einen Schulentwicklungsplan erarbeitet.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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