26.11.2015 - 5.7 Zukünftige Organisation der KOSOZ / Errichtung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.7
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Do., 26.11.2015
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Eingliederungshilfe für Erwachsene
- Bearbeitung:
- Frank Schmitt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zu Beginn erläutert der Vorsitzende seinen Ergänzungsvorschlag dahingehend, dass im Jahre 2018 eine Evaluation der Ergebnisse durch die Verwaltungsratsmitglieder beantragt werden solle.
Frau Grandt führt anschließend aus, dass die unter Ziffer 2 beschriebene Wahl nicht durch die Ausschüsse, sondern durch den Kreistag vorgenommen werden müsse, so dass heute nur über die Ziffern 1 und 3 abgestimmt werden müsse.
Des Weiteren ergänzt Frau Rohwer, dass die finanziellen Auswirkungen laut Vorlage noch um das Stammkapital in Höhe von 2.500 Euro zu ergänzen seien.
Anschließend stellt der Vorsitzende den abgeänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt Folgendes:
1. Der Kreistag stimmt dem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Errichtung des gemeinsamen Kommunalunternehmens Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise und zur Ausgliederung der Stabsstelle KOSOZ des Kreises Rendsburg-Eckernförde auf das gemeinsame Kommunalunternehmen Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise Anstalt des öffentlichen Rechts (KOSOZ-Vertrag) (Anlage 1)
und
dem ihm beigefügten Entwurf einer Organisationssatzung des gemeinsamen Kommunalunternehmens Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise Anstalt des öffentlichen Rechts (Satzung) (Anlage 2)
zu.
3. Der Kreistag weist das Mitglied und die stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der AöR gemäß § 19 Abs. 1 KrO i. V. m. § 25 Abs. 1 GO an, im Verwaltungsrat der Organisationssatzung zuzustimmen.
Des Weiteren werden das Mitglied und die stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates angewiesen, nach zwei Jahren Laufzeit (in 2018) eine Evaluation des Ergebnisses zu beantragen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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916,3 kB
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1,1 MB
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