03.12.2015 - 3.6 Zukünftige Organisation der KOSOZ / Errichtung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.6
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 03.12.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Eingliederungshilfe für Erwachsene
- Bearbeitung:
- Frank Schmitt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Landrat berichtet, dass fraktionsübergreifend die Fortführung von KOSOZ mit den gleichen Aufgaben positiv aufgenommen würde. Die Kosten sollen nach jetziger Planung gleichbleibend sein. Die Ziffer 2 des Beschlussvorschlages müsse heute außenvorbleiben, da es sich um eine Wahl durch den Kreistag handle und hier keine Empfehlung des Hauptausschusses erfolge.
Frau Grandt ergänzt, dass diese Angabe zutreffe, allerdings um das Stammkapital in Höhe von 2.500 Euro, welche in der Änderungsliste vermerkt sei, erweitert würde.
Der Sozialausschuss habe beschlossen, dass eine Evaluation nach 2 Jahren erfolgen solle. Die Wahl des Verwaltungsratsmitgliedes und der zwei Stellvertreter erfolgt in der Sitzung des Kreistages am 10.12.2015.
Herr Kittler empfiehlt § 11 der Satzung bei der Besetzung nicht auszunutzen.
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt Folgendes:
1. Der Kreistag stimmt dem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Errichtung des gemeinsamen Kommunalunternehmens Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise und zur Ausgliederung der Stabsstelle KOSOZ des Kreises Rendsburg-Eckernförde auf das gemeinsame Kommunalunternehmen Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise Anstalt des öffentlichen Rechts (KOSOZ-Vertrag) (Anlage 1)
und
dem ihm beigefügten Entwurf einer Organisationssatzung des gemeinsamen Kommunalunternehmens Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise Anstalt des öffentlichen Rechts (Satzung) (Anlage 2)
zu.
3. Der Kreistag weist das Mitglied und die stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der AöR gemäß § 19 Abs. 1 KrO i. V. m. § 25 Abs. 1 GO an, im Verwaltungsrat der Organisationssatzung zuzustimmen.
Des Weiteren werden das Mitglied und die stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates angewiesen, nach zwei Jahren Laufzeit (in 2018) eine Evaluation des Ergebnisses zu beantragen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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