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ALLRIS - Auszug

25.11.2015 - 3.2 Wirtschaftsplan 2015 einschließlich Stellenplan...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wulf fragt nach dem Grund für die Aufnahme des in der Anlage 6. 1 zum Wirtschaftsplan aufgeführten Bauvorhabens der Klassenraumerweiterung 5+6 bzw. des Anbaus im BBZ-Norderstedt. Er fügt im Weiteren an, dass eine Begründung für die Notwendigkeit der Erweiterung aus den Unterlagen nicht hinreichend abzuleiten sei. Herr Backhaus merkt hierzu einleitend an, dass die Maßnahme, da eine HU-Bau noch nicht vorliege, mit einem Sperrvermerk versehen sei. Er ergänzt, dass eine weitere Aufstockung, wie bereits in vorangegangenen Sitzungen dargelegt, technisch nicht unproblematisch und auch auf dem Gebäude nicht möglich sei. Er verweist darauf, dass der als „Wabe“ bezeichnete Solitärbau vor dem Hauptgebäude stark sanierungsbedürftig und in Bezug auf den Energiebedarf sehr kostenintensiv sei, so dass vor diesem Hintergrund als Alternative eine andere bauliche Gesamtlösung zu erwägen wäre.

 

Auf Nachfrage von Herrn Wulf, ob nach Vorliegen einer HU-Bau mit der Umsetzung der im Wirtschaftsplan ausgewiesenen Maßnahme begonnen werden könne, entgegnet Herr Säker, dass diese zunächst vom Werkausschuss zu genehmigen sei.

 

In Bezug auf die von Herrn Ahrens aufgeworfene Frage nach der Höhe der voraussichtlichen Baukosten von TEUR 600 erläutert Herr Backhaus, dass sich dieses Volumen an den Kosten für die fertig gestellten Klassen 1+2 sowie an dem genehmigten Budget für die Klassen 3+4 orientiere, eine Kostenberechnung, da zunächst grundlegende konzeptionelle Überlegungen vorangestellt werden müssen, noch nicht erstellt werden konnte und könne.

 

Wegen der von Herrn Wulf eingeforderten Belege für eine Notwendigkeit des Raumbedarfs teilt Herr Lauff mit, dass eine entsprechende Anerkennung und Genehmigung durch den Verwaltungsrat des BBZ-Norderstedt und den Ausschuss BKS erfolgt und erteilt worden sei. Dies wird von Frau Lessing bestätigt.

 

Herr Müller-Schönemann fragt nach dem Stand der in der Anlage 6. 3 ausgewiesenen Klassen 3+4 für das BBZ-Norderstedt und in welchem Kontext diese Anlage zu den mit dem vorgelegten Wirtschaftsplan 2016 neu zu beschließenden Maßnahmen stehe. Herr Backhaus erläutert hierzu, dass die Anlage 6. 3 dem Wirtschaftsplan zur Information der Werkausschussmitglieder über den Stand der genehmigten und in Bearbeitung befindlichen Projekte beigefügt wurde. Eine erneute Beschlussfassung zu den nachrichtlich in der Anlage 6. 3 aufgeführten Bauvorhaben sei nicht erforderlich. Dies gelte in gleicher Weise für die in der Anlage 6. 2 aufgelisteten Projekte, die insbesondere den Umfang der bereits in früheren Jahren genehmigten Verpflichtungsermächtigungen (VE) von in Bearbeitung befindlichen Maßnahmen aufzeigen. Zu den Klassen 3+4 führt Herr Backhaus sodann aus, dass mit den vorbereitenden Maßnahmen, verwertbare Ausschreibungsergebnisse vorausgesetzt, voraussichtlich im ersten Quartal 2016 begonnen werden könne. Er ergänzt, dass im günstigen Fall von einer mit den Klassen 1+2 vergleichbaren Bauzeit ausgegangen werden müsse.

 

Auf Anfrage von Herrn Schnabel und von Herrn Nawratil insbesondere zum Stand der genehmigten Einfeld-Sporthallen in den Förderzentren Norderstedt und Kaltenkirchen teilt Herr Backhaus mit, dass hierfür die Baugenehmigungen vorlägen und darüber hinaus alle Projekte, für die eine genehmigte HU-Bau vorliege, in Bearbeitung seien. Im Gegensatz dazu könne bei den in der Anlage 6. 1 aufgeführten und mit einem Sperrvermerk versehenen Bauvorhaben erst nach Genehmigung der HU-Bau das Ausschreibungsverfahren aufgenommen und mit der Bautätigkeit begonnen werden. Mit Blick auf die Rettungswache Segeberg sei überdies die Bewilligung der Finanzierung durch die Kassen zu berücksichtigen. Gleichwohl könnten bereits für die mit Sperrvermerk versehenen Projekte dringliche vorbereitende Maßnahmen in Form von z.B. statischen oder speziellen technischen Prüfungsleistungen, die die ISE nicht selbst erbringen kann, beauftragt werden, um die für die HU-Bau erforderliche Kostenberechnung erstellen zu können. Hierfür werde auf das im Wirtschaftsplan ausgewiesene Sonderbudget für Bauvorbereitungskosten zurückgegriffen, welches für 2016 mit TEUR 75 in Ansatz gebracht wurde. Dieses Sonderbudget wurde für diese Zwecke erstmalig über den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2014 eingeworben und genehmigt. Die nicht verbrauchten Mittel des Sonderbudgets eines Wirtschaftsjahres werden jeweils zurückgegeben.

 

Herr Dieck fragt nach der Zusammensetzung der für 2016 im Wirtschafsplan ausgewiesenen finanziellen Mittel für die Bauvorhaben über TEUR 5.171. Frau McGregor und Herr Backhaus verweisen hierzu auf die in der Anlage 6. 1 für 2016 ausgewiesenen TEUR 1.560 und auf die in der Anlage 6. 2 ausgewiesenen TEUR 3.611 (VE aus 2015), die in 2016 voraussichtlich kassenwirksam werden sowie auch auf Zeile 31 des Vermögens-/Finanzplans (Anlage 2.1 zum Wirtschaftsplan).

 

Frau Lessing bittet im Zusammenhang mit den Planzahlen um ergänzende Erläuterungen bezüglich der vom Kreistag im Oktober 2015 mit dem 2. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2015 genehmigten TEUR 2.500 für den Erwerb und die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften. Hierzu führt Herr Backhaus aus, dass für das Projekt Schackendorf II ein Betrag von TEUR 1.100 in der nachrichtlichen Anlage 6. 3 ausgewiesen sei, da mit einem Finanzmittelfluss in 2016 zu rechnen sei. Die weiteren TEUR 1.400 für den Ankauf einer Liegenschaft werden nicht aufgeführt, da diese genehmigten Mittel bei Vorliegen der Voraussetzungen voraussichtlich noch in 2015 kassenwirksam werden.

Zum Ergebnisplan bitten Frau Glage und Frau Eick sowie die Herren Müller-Schönemann und Dieck um weitergehende Erläuterungen zu einzelnen Sach- und Verwaltungskosten (Kosten für Fuhrpark und E-Mobile, GEZ-Gebühren, Portokosten) sowie zur Instandhaltung. Herr Backhaus legt dar, dass die Sach- und Verwaltungskosten im Wesentlichen im Zusammenhang mit Beschaffungsvorgängen für den Kreis stehen, diesem gegenüber abgerechnet werden und nicht den Eigenverbrauch der ISE widerspiegeln. Dies findet im Ergebnisplan unter dem Posten Nr. 6 – Kostenerstattung und Kostenumlagen Berücksichtigung. Die Kosten des Fuhrparks beinhalten die Leasingraten und die Betriebskosten für die rd. 35 Dienstwagen umfassende Fahrzeugflotte sowie für zwei E-Fahrzeuge. Die GEZ-Gebühren werden wegen der Rundfunkgeräte in den Fahrzeugen und in einzelnen Liegenschaften fällig. Der in früheren Jahren gewählte Budgetansatz bei den Portokosten konnte aufgrund der tatsächlichen Verbräuche der Vorjahre für 2016 trotz absehbarer Preiserhöhungen reduziert werden. Der bei den Instandhaltungskosten in der mittelfristigen Ergebnisplanung in 2016 im Vergleich mit den anderen Planjahren erkennbare Spitzenbedarf von rd. TEUR 500 berücksichtigt die Sanierung der KfZ-Zulassungsstelle in Norderstedt (TEUR 400) sowie mit TEUR 50 Fenstererneuerungen im Förderzentrum Segeberg und in der Summe diverse geplante vorgezogene Einzelmaßnahmen im gesamten Liegenschaftsbestand.

 

Zum Stellenplan wird von Frau Lessing und Herrn Köppen angemerkt, dass ausführlich begründende Erläuterungen für die beiden eingeworbenen Hausmeisterstellen wünschenswert gewesen wären. Herr Ebert führt hierzu aus, dass mit dem Ausscheiden von Hausmeistern in früheren Jahren, deren Stellen aufgrund von Altverträgen mit einer höheren als der derzeitigen vertraglichen Stundenzahl bewertet waren, eine Unterdeckung zu verzeichnen sei. Als Konsequenz wurden in der Vergangenheit bestimmte Leistungen, die normaler Weise in das Aufgabenportfolio der Hausmeister fallen, an Dritte vergeben. Die Kapazitätssituation werde zusätzlich beeinträchtigt durch die in der Vergangenheit in Folge von Anmietungen und Ankäufen gestiegene Anzahl der zu bewirtschaftenden Büroflächen sowie des absehbaren Bedarfs in den Flüchtlingsunterkünften.

 

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Beschlussvorschlag:

Nach eingehender abschließender Erörterung des Wirtschaftsplans 2016 der ISE einschließlich Stellenplan wird mehrheitlich beschlossen,

 

  1. das Bauvolumen 2016 um die mit einem Sperrvermerk versehenen Bauvorhaben zu
    reduzieren und die aktualisierten Zahlen in der Sitzung des Hauptausschusses am 03.12.2015 zu beraten sowie
     
  2. für die eingeworbenen Hausmeisterstellen weitergehende Erläuterungen zur Sitzung des Hauptausschusses am 03.12.2015 zur Beratung vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 9Ablehnung: 1Enthaltung: 2

 

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Anlagen zur Vorlage