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ALLRIS - Auszug

18.11.2015 - 4.2 Mitnahmesystem für den Kreis Segeberg - Mobilit...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Nach Aussage des Vorsitzenden habe es in der letzten Sondersitzung des Ausschusses zwar noch einen Auftrag an die Verwaltung, aber auch ein positives Signal aus der Politik gegeben. Des Weiteren führt er aus, dass es durch neuste Entwicklung zu einer Halbierung der Kosten gekommen sei.

Nachdem Frau Maßow erläutert, dass es durch mit dem Interreg-EU-Förderprogramm eine vierte Förderungsvariante gebe, erläutert der Vorsitzende den neuen Beschlussvorschlag, wonach sich der Kreis bei allen Varianten bewerben und sich dann für die günstigste Förderung entscheiden solle. Frau Maßow ergänzt, dass der anhängende Antrag der Piraten in ihrer angepassten Tischvorlage insoweit Berücksichtigung finde, als dass das Leistungsverzeichnis zur Ausschreibung des Mitnahmenetzwerkes dem Ausschuss zur Abstimmung/Ergänzung vorgelegt werde. Der Vorsitzende dankt für die wertvollen Beiträge der Piraten, wobei eine Beschlussfassung über die technischen Aspekte jetzt zu weit führen würden, aber vom Prinzip her im Grundsatzbeschluss enthalten sei. Der Vorsitzende stellt anschließend die Tischvorlage zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz empfiehlt, dass der Hauptausschuss empfiehlt, dass der Kreistag beschließt: Zur Steigerung der Erreichbarkeiten in den peripheren Räumen des Kreises wird ein Mitnahmesystem inklusive einer Mobilitätszentrale aufgebaut. Die Umsetzung soll mit finanzieller und strategischer Unterstützung der jeweiligen Gemeinden und Ämtern des Kreises Segeberg und Fördermitteln erfolgen. Förderanträge werden bei potentiellen Fördermittelstellen gestellt. Die maximalen durchschnittlichen Projektkosten für den Kreis belaufen sich auf ca. 41.000 Euro jährlich über eine Projektlaufzeit von drei Jahren. Projektbeginn erfolgt schnellstmöglich, vermutlich frühestens zum Jahresende 2016. Eine Fortführung und Finanzierung des Projekts nach der Pilotphase von drei Jahren wird nur bei Erfolg der Pilotphase angestrebt. Der Auftrag zur Projektumsetzung soll extern vergeben werden. Das Leistungsverzeichnis zur Ausschreibung wird dem Ausschuss zur Abstimmung vorgelegt. Sollte eine Förderung über das BMBF nicht erfolgen, wird die Kreisverwaltung in Abstimmung mit dem externen Unternehmen eine Auswertung der Projektergebnisse vornehmen und dem Ausschuss vorlegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 7Ablehnung: 4Enthaltung: 1

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen