22.09.2015 - 3.2 2. Nachtragswirtschaftsplan der ISE
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Gremium:
- Werkausschuss
- Datum:
- Di., 22.09.2015
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Eigenbetrieb "Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg"
- Bearbeitung:
- Thorsten Backhaus
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Eingangs äußert der Vorsitzende seine Freude über diese Hilfe für die Gemeinden, zeigt sich aber verärgert darüber, dass bereits im Vorwege Informationen an die Öffentlichkeit gelangt seien, da erst Gespräche mit den entsprechenden Gemeinden hätten geführt werden müssen. Auch der Landrat beschreibt diese Vorlage als ein Entgegenkommen für die Gemeinden und erklärt, dass der Beschlussvorschlag bzgl. der Räumlichkeiten bewusst offen gehalten sei. Auf Nachfrage von Frau Lessing erläutert Herr Backhaus, dass alle Mittel des Investitionsbudgets gebunden seien, weshalb dieser Nachtragswirtschaftsplan notwendig sei. Die Möglichkeit einer Gegenfinanzierung des Landes oder Bundes sei derzeit nicht einschätzbar.
Frau Würfel merkt an, dass Gespräche des Landrates mit den bestreffenden Gemeinden erforderlich seien. Auf ihre Nachfrage erklärt der Landrat, dass ein Beschluss des Gemeinderats zwar nicht notwendig sei, aber der Kreis nicht gegen den Willen der Kommunen handeln wolle. Des Weiteren seien neben dem Hauptausschuss auch der Sozial- und Jugendhilfeausschuss zu beteiligen. Die Betreuung in den Unterkünften könne nach Aussage des Landrates nicht durch Ehrenamtler, sondern durch Hauptamtliche durchgeführt werden. Des Weiteren fordert Frau Würfel, dass in der Gemeinde ein Konzept entsprechend der Infrastruktur des Dorfes erstellt werden müsse.
Herr Kittler stellt anschließend den Antrag, den gleichen Betrag auch für einen Wohnungsbau für inländische Bedürftige aufzuwenden. Zwar unterstütze er diese Vorlage und das Anliegen, allerdings dürften andere Projekte wie der soziale Wohnungsbau nicht vernachlässigt werden. Hier liege ein Marktversagen vor. Daraufhin erläutert der Vorsitzende, dass die ISE laut ihrer Satzung nicht zu Wohnungsbau ermächtigt sei, weshalb auch der Werkausschuss hierüber nicht befinden könne. Bei den geplanten Vorhaben nach der Vorlage handle es sich um Wohnunterbringungen. Der Ausschuss spricht sich zwar dafür aus, dass der Grundgedanke von Herrn Kittler richtig sei und andere Gruppen nicht außer Acht gelassen werden dürften, es müsse aber nach einer anderen Lösung als bei der ISE und in diesem Ausschuss gesucht werden. Heute ginge es darum, der vorliegende Notlage, auf die Kommunen in dem Maße nicht haben vorbereitet können, abzuhelfen.
Der Vorsitzende lässt anschließend über die vorliegende Vorlage abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss und Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt den 2. Nachtragswirtschaftsplan 2015 der ISE wie folgt:
- Für die Anschaffung / Herstellung von Flüchtlings-/Asylbewerberunterkünften werden EUR 2.500.000 genehmigt. Die Verwendung der Mittel erfolgt in enger Abstimmung mit dem Hauptausschuss.
- Es wird eine Kreditermächtigung i.H.v. EUR 2.500.000 zur Finanzierung der unter Ziff. 1. bezeichneten Maßnahme genehmigt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
200,7 kB
|