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ALLRIS - Auszug

15.06.2015 - 4.7 Sachstand: Markterkundungsanalyse Breitband

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Austen und Herr Woitag von der beauftragten Kanzlei „Wirtschaftsrat Recht“ erläutern anhand der beigefügten Präsentation die Markterkundungsanalyse Breitband, die mit dem Ziel erarbeitet wird, ein eventuelles Marktversagen privater Leistungsanbieter festzustellen und zu belegen.

Dabei solle nach Aussage von Herrn Woitag  von einer anzustrebenden Leistung von 50 Mbit ausgegangen werde, da dies als bundesweite Zielgröße bestimmt sei. Anschließend beantworten Frau Austen und Herr Woitag die Fragen des Ausschusses. Zum einen könne durch LTE die Mindestbandbreite nicht abgedeckt werden, so dass vorhandenes LTE die Vorgaben nicht erfülle. Des Weiteren wird als Finanzierungsmöglichkeit das Pachtmodell vorgestellt, bei dem die Kommune für den Netzausbau  in Vorleistung trete und sich nachfolgend durch Pachteinnahmen refinanziere. Dies habe möglichst kostenneutral zu geschehen. Das Pachtmodell sei derzeit das einzig realistische Betreibermodell, das mit einem nur geringen Risiko für beide Seiten verbunden sei. Es wird darauf hingewiesen, dass das von einem privaten Anbieter ausgebaute Netz auch nur für diesen einen Anbieter zur Verfügung stehe. Es gäbe keine Vorschrift, die eine Öffnung für andere Bieter vorsehe. Eine verbindliche Aussage des privaten Anbieters zum Ausbau dürfe nicht mit Bedingungen wie z.B. einer zu erzielenden Quote versehen werden. Des Weiteren müsse der Anbieter 12 Monate nach seiner verbindlichen Zusage mit den Arbeiten beginnen.

Frau Austen informiert auf Nachfrage, dass im ersten Schritt die außerhalb liegenden Ortsteile und somit die sog. weißen Flecken ermittelt werden. Im einem zweiten Schritt würden diesbezüglich genauere Planungen stattfinden. Des Weiteren sei der Verfahrensstand mit allen Daten auf der in der Präsentation genannten Internetseite zu verfolgen.

 

Der Vorsitzende regt im Anschluss bzgl. der Vorlage DrS/2015/145 an, dass der Kreis Gemeinden wie z.B. Todesfelde bei Eigeninitiativen unterstützen und nicht ausbremsen sollte. Herr Dieck unterstützt diese Aussage und erläutert die Hintergründe des Ausbaus und versichert, dass sich über rechtliche Rahmenbedingungen hinreichend informiert und diese eingehalten worden seien. Nachdem auch Herr Wulf und Herr Holowaty fordern, dass Eigeninitiativen positiv unterstützt werden müssten, erklärt Herr Falck, dass der Kreis grundsätzlich nicht darauf abziele, private Initiativen zu verhindern. Es ginge in diesem Fall vielmehr um Schadensprävention, damit auch private Initiativen die fachlichen und rechtlichen Erfordernisse angemessen berücksichtigen könnten. An Hand von Beispielen erläutert er Verantwortlichkeiten in Hinblick auf Verkehrssicherungspflichten und mögliche Schadensfälle im Bereich der Kreisstraßen.

Herr Hartmann erklärt auf Nachfrage, dass das Verlegen von Leerrohren ein technischer Vorgang sei, welcher eine separate bauliche Maßnahme darstellen würde. Die Sinnhaftigkeit des Verlegens wurde und wird vor Beginn einer Straßenbaumaßnahme vom Tiefbauamt sowie dem WZV im Einzelfall geprüft.

Die Tischvorlage von Herrn Kretschmer zum Sachstand Breitband wird zu Protokoll gegeben.

 

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