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ALLRIS - Auszug

12.05.2015 - 3.1 Aufbau eines kommunalen Bildungsmanagements

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zu Beginn fasst Herr Wenzel die anhängende Präsentation, welche er zuvor bei der JobA GmbH zur Vorstellung der Transferagentur u.a. vor den bildungspolitischen Sprechern der Fraktionen, den Schulräten und dem Landrat gehalten hat, zusammen.

Anschließend erklären Herr Wenzel und Herr Stankat auf Nachfragen von Herrn Mohr, dass unter „Management“ und „Monitoring“ das gleiche zu verstehen sei und dass sich die Einstufungen in E11 und S17 bzgl. der Vergütung in etwa entsprechen würden.

Auf den Hinweis von Herrn Mohr, dass es sich hierbei um eine Daueraufgabe handeln müsse und der Kreis nach drei Jahren die Gesamtkosten alleine tragen müsste, erklärt Herr Wenzel, dass es hier um den Aufbau des Bildungsmanagements gehe. Anschließend sei die Umsetzung durch seine Stelle mit 0,5 abgedeckt.

Nachdem der Vorsitzende darum bittet, eine Perspektiven- und Prognosenplanung mit einem Klassenraumbedarfskonzept für die BBZ zu erstellen, erläutert Herr Stankat, dass dieses so explizit nicht erstellt werden könne und kein operativer Fahrplan erstellt werden solle, sondern dass das kommunale Bildungsmanagement darauf abziele, die unterschiedlichen Institutionen und Co. zusammen in einer Übersicht abzubilden. Herr Wenzel ergänzt auf Nachfrage, dass das Abbilden der Beziehungen der Schulen zueinander Teil des Bildungscontrolling und damit enthalten sei. Die Abbildung des Klassenraumbedarfs wird Teil der Schulentwicklungsplanung sein.

Herr Wagner äußert daraufhin, dass er das Projekt als Chance zur Prognostizierung von Bedarfen sehe und dass ein Vorteil sei, dass alle gemeinsam an einem Tisch säßen.

Anschließend stellt Herr Mohr den Antrag, dass der Beschluss nur unter der Voraussetzung umgesetzt werden solle, dass die Stelle in das Bundesprogramm aufgenommen werde, damit der Kreis nicht allein für die Kosten aufkommen müsse. Der Vorsitzende lässt über den angepassten Beschlussvorschlag abstimmen.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:

Der Kreis Segeberg finanziert befristet für die Dauer von drei Jahren ab 01.02.2016 eine zusätzliche Vollzeitstelle Bildungsplanung unter der Voraussetzung, dass diese Stelle zu 50 % refinanziert durch das Bundesprogramm „Bildung integriert“ wird.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag bei dem Bundesprogramm „Bildung integriert“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum 31.10.2015 inklusive Projektbeschreibung einzureichen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -

 

Anschließend gibt Herr Wenzel die Präsentation über das Bildungsmanagement in der Hansestadt Lübeck sowie die der Transferagentur Nord-Ost zu Protokoll.

 

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Anlagen