29.04.2015 - 3.3 Zukünftige Organisation der KOSOZ
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Mi., 29.04.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Eingliederungshilfe für Erwachsene
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Eingangs stellt der Landrat die Vorlage vor und stellt heraus, dass die originären Aufgaben und die laufende Bearbeitung bei den Kreisen bleiben. Des Weiteren sei auf Anregung des Landrates die Einrichtung eines Beirates vorgesehen. Diese Vorlage gehe in dieser Form in alle betroffenen Kreise, da der Vertrag von allen getragen werden müsse. Aus diesem Grund seien Kompromisse notwendig gewesen. Allerdings werde zu der kommenden Sitzung der Satzungsentwurf noch nicht vorliegen. Es sei auf der einen Seite noch bis zum Auslaufen des Vertrages Ende 2016 Zeit, auf der anderen Seite solle frühzeitig ein positives Signal an die Mitarbeiter/innen gesendet werden.
Auf Nachfrage von Herrn Busch, ob die personellen Ressourcen auch für Jugendarbeit genutzt werden könnten, erläutert der Landrat, dass dieser Gedanke im Raume stehe, aber zunächst eine gesetzliche Regelung entstehen müsse und dass hierfür derzeit nicht genügend Personal zur Verfügung stehe.
Nachdem Frau Glage die Neuorganisation begrüßt und die Hoffnung äußert, dass hierdurch mehr Transparenz entstehe, lässt der Vorsitzende über diesen Beschlussvorschlag abstimmen, auch wenn bereits feststehe, dass in der nächsten Sitzung voraussichtlich noch kein Satzungsentwurf vorgelegt werden könne.
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss, Hauptausschuss und Kreistag begrüßen die Absicht der Landrätin/der Landräte, die KOSOZ in der verselbständigten Rechtsform eines mandatierten gemeinsamen Kommunalunternehmens weiterzuführen.
Der Ausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt, einen unter Federführung des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages ausgehandelten öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Gründung des Gemeinsamen Kommunalunternehmens sowie den Entwurf für eine Anstaltssatzung zu veranlassen und zur nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die anliegende Vorlage ist durch den Landkreistag erstellt und wird in dieser Form in allen Kreisen Schleswig-Holsteins zur Beschussfassung vorgestellt.