05.03.2015 - 14 Resolution des Kreises Segeberg zur Entwicklung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 05.03.2015
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- 3
- Bearbeitung:
- Oliver Mette
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Landrat erläutert die Vorlage. Der Krankenhausplan Schleswig-Holstein (KP-SH) beschreibe grundsätzliche Anforderungen an die psychiatrischen Behandlungsstrukturen. Ein Basiselement solle dabei die ambulante psychiatrische Krankenpflege sein, die finanziell von den Krankenkassen getragen werde. Leider gebe es in Schleswig-Holstein (anders als in anderen Bundesländern) kaum Angebote der ambulanten psychiatrischen Pflege. Hierdurch sei zu befürchten, dass psychisch Kranke keine ambulante Versorgung in ihrem Sozialraum erhalten und evtl. sogar behandlungsbedürftig werden oder auf ambulante Eingliederungshilfen zurückgegriffen werde, deren Kosten dann beim Kreis lägen.
Mit der vorliegenden Resolution soll daher der Landkreistag beauftragt werden, gegenüber den beteiligten Akteuren (Sozialministerium, Landesgremium zur Entwicklung medizinischer Versorgungsstrukturen und den Verbänden der Kostenträger) die aktive und umfassende Verwirklichung der im KP-SH genannten Ziele für die ambulante psychiatrische Versorgung (insbesondere Pflege), einzufordern. Diese Forderung stehe auch im Einklang mit den vom Kreistag im Mai 2014 beschlossenen strategischen Zielen. Der Beratungsprozess in den Fachausschüssen habe bereits begonnen.
Der Landrat bittet um Zustimmung zu der Vorlage. Anschließend bringt der Kreispräsident die Vorlage zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt eine Resolution bezüglich der Entwicklung ambulanter psychiatrischer Pflegestrukturen in Schleswig-Holstein.
Mit der Resolution wird der Landkreistag beauftragt, gegenüber dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung, dem gemeinsamen Landesgremium zur Entwicklung medizinischer Versorgungsstrukturen in Schleswig-Holstein und den Verbänden der Kostenträger die aktive und umfassende Verwirklichung der im Krankenhausplan Schleswig-Holstein genannten Ziele für die ambulante psychiatrische Versorgung, insbesondere der ambulanten psychiatrischen Pflege, einzufordern.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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725,3 kB
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