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ALLRIS - Auszug

30.10.2014 - 3.3 Betreuung der Asylsuchenden im Kreisgebiet

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Hoffmann führt in die Thematik ein und erklärt, dass durch diese Beschlüsse eine klare Ordnung der Zuständigkeiten geschaffen werden solle, damit niemand durch das Netz falle. Aufgrund der Kritik, der Kreis sei nicht präsent genug, sollen die Vorlagen aufzeigen, welches Personal und welche Sachkosten notwendig seien. Des Weiteren erklärt er, dass der Bescheid des Landes bzgl. der Gemeinschaftsunterkunft Schackendorf vorliege und die Kaserne in Boostedt nunmehr als Landesunterkunft ab 2015 genutzt werde. Die dort bis zu 500 geplanten  Personen würden auf die Quote des Kreises angerechnet werden.

Anschließend berichtet Frau Andrasch vom gestrigen Treffen mit den Ordnungsamtsleitern, welches mit zwei oder drei Personen pro Kommune gut besucht gewesen sei. In diesem Gespräch sei deutlich geworden, dass die Kommunen in unterschiedlicher Weise und Stärke die Zuständigkeit und die Betreuung der Asylsuchenden übernehmen wollen bzw. können. Durch die Vorlagen solle erreicht werden, dass  Ehrenamt vor Ort geregelt werde und verwaltungsaufwändige Abrechnungen vermieden werden. Die Politik macht deutlich, dass die guten ehrenamtlichen Initiativen vor Ort gewürdigt werden müssen und die Menschen, die sich vor Ort engagieren, für ihre Aufwendungen eine Anerkennung erhalten sollten.

Der Landrat stellt daraufhin in Abweichung zu der Vorlage DrS/2014/186 im TOP 3.3.4 ein 4-Stufen-Verfahren vor, durch welches die Betreuungspauschale je nach Übernahme der Verantwortung an die Kommunen weitergeleitet wird. Zuvor sollen die Kommunen selbst entscheiden nach welcher Stufe sie vorgehen wollen.

Da der Ausschuss diese vorgeschlagene Regelung begrüßt, zieht die Verwaltung die Vorlage DrS/2014/186 zurück und der Vorsitzende lässt stattdessen über diesen Vorschlag der Verwaltung abstimmen.

 

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Anlagen zur Vorlage