24.09.2014 - 3.10 Verkehrssicherheitskontrollen der Naturdenkmale...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.10
- Datum:
- Mi., 24.09.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Naturschutz und Landschaftspflege
- Bearbeitung:
- Anja Cordts
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Timmermann gibt eine ausführliche Einführung in den Sachverhalt mit Definitionen zu den Begriffen „Naturdenkmal“ sowie „Verkehrssicherungspflicht“. Auf Nachfrage erklärt er Inhalte und Bedeutung von verkehrssicherheitstechnischen Regel- und Zusatzkontrollen an Bäumen.
Er geht des Weiteren darauf ein, dass im Anschluss einer Beschlussfassung Vereinbarungen mit privaten Grundeigentümern von Naturdenkmalen angestrebt werden, über welche der Ausschuss dann zu informieren ist.
Auf Nachfrage erklären Herr Falck und Herr Timmermann, dass ein Aufschieben der Entscheidung über die Vorlage nicht vertretbar sei, da Haftungspflichten für die Mitarbeiter bestünden, die im Schadenfall zu hohen Haftungsansprüchen führen könnten, Zur Erläuterung wird ein Fallbeispiel eines abgebrochenen Starkastes, der auf einen Nachbarschuppen gestürzt ist, dargelegt. Der Vorsitzende stellt die Vorlage anschließend zur Abstimmung.