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ALLRIS - Auszug

24.09.2014 - 3.10 Verkehrssicherheitskontrollen der Naturdenkmale...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Timmermann gibt eine ausführliche Einführung in den Sachverhalt mit Definitionen zu den Begriffen  „Naturdenkmal“ sowie „Verkehrssicherungspflicht“. Auf Nachfrage erklärt er  Inhalte und Bedeutung von verkehrssicherheitstechnischen Regel- und Zusatzkontrollen an Bäumen.

Er geht des Weiteren darauf ein, dass im Anschluss einer Beschlussfassung Vereinbarungen mit privaten Grundeigentümern von Naturdenkmalen angestrebt werden, über welche der Ausschuss dann zu informieren ist.

Auf Nachfrage erklären Herr Falck und Herr Timmermann, dass ein Aufschieben der Entscheidung über die Vorlage nicht vertretbar sei, da Haftungspflichten für die Mitarbeiter bestünden, die im Schadenfall zu hohen Haftungsansprüchen führen könnten, Zur Erläuterung wird ein Fallbeispiel eines abgebrochenen Starkastes, der auf einen Nachbarschuppen gestürzt ist, dargelegt. Der  Vorsitzende stellt die Vorlage anschließend zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Kreis Segeberg stimmt der Vergabe der jährlichen Verkehrssicherheitskontrollen der Naturdenkmale an eine Fachfirma für einen Zeitraum von 5 Jahren zu.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -