09.09.2014 - 4.3 Vorstellung des Konzepts "Produktionsschulen im...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Datum:
- Di., 09.09.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Jugendamtsleitung
- Bearbeitung:
- Torben Wenzel
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Wenzel erläutert die Vorlage und das Projekt der Produktionsschulen und ergänzt, dass bis 18 Jahre die Berufsschulpflicht bestehe und das Hauptaugenmerk des Projektes daher auf Jugendlichen zwischen 18 und 25 Jahren liege. Auf Nachfrage des Vorsitzenden erklärt Herr Wenzel des Weiteren, dass das Konzept im Laufe der Arbeit zu einem Projekt geworden sei, da Landesmittel in Aussicht gestellt worden seien. Leider habe der Kreis diese nicht erhalten können, da zu gute Übergangsquoten vorliegen würden.
Der Begriff Produktionsschule bestehe nach Aussage von Herrn Wenzel bereits seit den 20er Jahren und das Jobcenter übernehme die öffentliche Ausschreibung für eine anbietende Schule.
Herr Wagner wiederholt den Wunsch des JHA nach einer Aufstellung aller Projekte, welchem Herr Wenzel gemeinsam mit den BBZ nachkommen möchte.
Auf die Frage der Finanzierung erläutert Herr Wenzel, dass der Jugendhilfe durch Wartezeiten bei unter 18-jährigen Kosten entstehen würden und die Einzelfallbetreuer neue Strukturen aufbauen müssten. Das Jobcenter habe ebenfalls die Aufgabe dieses Projekt mit zu finanzieren, allerdings bestehe das Recht auf die Hilfe des Jugendamtes. Derzeit würden sieben Plätze benötigt werden, um keinen zu verlieren. Herr Dr. Hoffmann ergänzt, dass dieser Personenkreis aufgefangen werden müsse, da hier ansonsten Sozialhilfefälle über Jahrzehnte entstehen könnten.
Frau Bogalski weist darauf hin, dass die Definition der Altersgruppe bisher in der Vorlage nicht eindeutig gewesen sei und sie nun die Spanne von 18 bis 25 Jahren zur Kenntnis nimmt. Sie begrüße die Aufstellung eines Maßnahmenpakets und begrüßt die neu eingerichteten Sprechstunden von der Jugendhilfe und dem BBZ mit dem Klienten, so dass die Beratungen nicht mehr parallel erfolgen würden.