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ALLRIS - Auszug

04.09.2014 - 4.1 Kinderschutz

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Kristoffersen stellt anhand des Kinderschutzberichts den aktuellen Stand zu den TOP 4.1.1. bis 4.1.3 vor. Sie erklärt, dass alle Mitarbeiter bereits die Lüttringhaus-Fortbildung absolviert hätten und die neue Willkommensmappe für neue ASD-Mitarbeiter fertig gestellt sei. Zur Sicherstellung des Besuchs von Regelangeboten durch gefährdete Kinder seien in 2013 für drei Kinder die Kosten übernommen worden, damit diese weiter die Kita besuchen konnten. Bis Juni 2014 sei dies bereits für sechs Kinder geschehen. Des Weiteren berichtet Frau Kristoffersen von einem Praxisbeispiel zur Hilfeplanung und von einem Beispiel zur fachübergreifenden Arbeit in der SRO. Im Vordergrund stehe hier, die Ressourcen der Klienten zu nutzen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Josov erklärt Frau Kristoffersen, dass bei einer Inobhutnahme sofort gehandelt und das Kind entsprechend untergebracht werden würde. Es könnten zwar alle untergebracht werden, mehr Pflegefamilien für kleine Kinder seien allerdings wünschenswert. Des Weiteren erklären Herr Dr. Hoffmann und Herr Stankat aufgrund einer Frage von Herrn Josov, dass durch die SRO für den Kreis Segeberg nicht mehr „harte“ Erziehungshilfe-Fälle vorhanden seien, aber aufgrund der Nähe zum Klientel seien mehr Fälle frühzeitiger entdeckt worden. Es gebe auch mehr Fehlmeldungen, was jedoch als positives Zeichen für die Aufmerksamkeit gegenüber Kindern und deren Wohlergehen zu werten sei. Unter „harten“ Fällen werden diejenigen verstanden, die ohne die staatliche und förmliche Erziehungshilfe des Jugendamtes nicht auskommen würden.

 

Anschließend stellt Frau Kristoffersen den erstellten Zeitstrahl vor, welcher den Lebenslauf der Zwillinge P. aus familiärer Sicht und auf fachlicher Ebene abbildet und in der Fallwerkstatt anhand der Unterlagen und Gesprächen mit Mitarbeitern und den Betroffenen erstellt wurde.

Nachdem Her Stankat auf die erneuerte Struktur der Amtsvormundschaft eingeht und erklärt, dass heutzutage ein Vormund aus gesetzlicher Anforderung heraus maximal  50 Kinder betreuen dürfe, geht er darauf ein, dass einer der Zwillinge eine materielle Entschädigung bzw. Hilfe vom Kreis fordere. Allerdings sei man im Zusammenwirken mit dem Rechtsamt bei der Überprüfung des Antrags zu dem Ergebnis gekommen, dass keine zivilrechtlichen oder sozialrechtlichen Ansprüche gegenüber dem Kreis bestehen. Die Betroffenen sind bereits auf das Opferentschädigungsgesetz und die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse hingewiesen worden.

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht heute zur Kenntnis und wird in der kommenden Sitzung eine Aussprache vornehmen.

 

 

Pause: 19:45 Uhr – 20:00 Uhr

 

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Anlagen zur Vorlage