23.06.2014 - 4.1 Anträge der SPD-Fraktion bzgl. der Heimaufsicht
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Datum:
- Mo., 23.06.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Frederike Harder
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Nachdem Herr Ahrens den ersten Antrag der SPD-Fraktion erläutert, führt Frau Schröder die gesetzlichen Bestimmungen zum § 19 SbStG aus, aus welchen nach ihrem Verständnis hervorgehe, dass die Politik an der Arbeitsgemeinschaft nicht zu beteiligen sei. Der entsprechende Vermerk hängt dem Protokoll an.
Während die Vorsitzende sich dafür ausspricht, dass eine Beteiligung der Politik nicht notwendig sei, erwidert Herr Ahrens, dass es nach Aussage des Gesundheitsministeriums keine Regelung über Öffentlichkeit bzw. Nichtöffentlichkeit gäbe. Des Weiteren fordert der Ausschuss von der Verwaltung, den aktuellen Bericht zur Heimaufsicht vorzulegen.
Nach einem kurzen Meinungsaustausch einigt sich der Ausschuss darauf, heute über den Antrag der SPD-Fraktion abzustimmen. Falls dieser angenommen werden sollte, wird die Verwaltung wie von Herrn Schröder vorgeschlagen eine verbindliche Klärung mit dem Ministerium vornehmen, ob eine Teilnahme der Politik aus datenschutzrechtlichen Gründen möglich sei.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten, die Kreistagsabgeordneten in Zukunft über die
Sitzungstermine der Arbeitsgemeinschaft gem. § 19 SbStG einschließlich der
jeweiligen Tagesordnung schriftlich zu informieren. Den Kreistagsabgeordneten soll
die Möglichkeit eröffnet werden an den Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft
teilzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
Zustimmung: 9 Ablehnung: 2Enthaltung: 1
Die Vorsitzende erklärt, dass dieses Thema in der nächsten Sitzung wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden soll.
Anschließend erläutert Herr Ahrens den zweiten Antrag der SPD-Fraktion und appelliert dafür, die Informationskanäle zu nutzen. Herr Schröder informiert daraufhin, dass der Verwaltung dieses Thema bereits bekannt sei und eine Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden angedacht sei. Frau Schröder ergänzt, dass vom Grundsatz bereits ein Austausch sowie ein gewisses Netzwerk bestehe, welches aber noch weiter ausgebaut werden könne. Anschließend stellt die Vorsitzende die Beschlussvorlage zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten ein Prüf- und Informationskonzept für die korrekte
Zuordnung der besonderen Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen gem. §§ 8-10
SbStG zu erarbeiten. Das Konzept soll die Erfassung aller besonderen Wohn-,
Pflege- und Betreuungsformen gem. §§ 8-10 SbStG im Kreis Segeberg und damit
einhergehend die Eröffnung der Prüfmöglichkeit für die Heimaufsicht zum Ziel
haben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Zustimmung: 12 Ablehnung: -Enthaltung: -
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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58,9 kB
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