06.03.2014 - 3.2 Betreuungskostenpauschale bei dezentraler Unter...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Do., 06.03.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Soziale Sicherung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Bearbeitung dieses Tagesordnungspunktes wird in drei Teile aufgeteilt. Zunächst wird der aktuelle Stand dargestellt, dann über den Dringlichkeitsantrag der CDU und dann über die Vorlage beschlossen.
Frau Andrasch berichtet zunächst über die Besprechungsergebnisse des am 18.02. stattgefundenen Gesprächs mit dem Innenministerium über die geplante Sanierung, welche dem Protokoll als Anlage anhängen.
Der Kreis sei im Vorwege bemüht gewesen, eine passende Immobilie zu finden. Allerdings gäbe es Schwierigkeiten, größere Objekte anzumieten. Ebenfalls sei die Container-Lösung zu kostenintensiv und werde deshalb nicht weiter verfolgt.
Frau Andrasch erläutert daraufhin auf Nachfrage, dass bei der Unterbringung in den Kommunen auf eine enge Zusammenarbeit Wert gelegt wird, damit die Bedürfnisse der verschiedenen Menschen beachtet werden können.
Aus diesem Grund sei der Beschluss zur Vorlage DrS/2013/133 lt. Aussage des Vorsitzenden obsolet, weswegen der entsprechende Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion, welcher ebenfalls dem Protokoll anhängt, vorliege. Frau Glage erläutert diesen mündlich und stellt den veränderten Beschlussvorschlag vor, worüber der Vorsitzende anschließend abstimmen lässt.
Beschlussvorschlag:
Der am 31.10.2013 gefasste Beschluss zur DrS/2013/133 Sanierung der Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende in Schackendorf wird wie folgt umgeändert:
„Die GU Schackendorf ist für die Zeit der Sanierung komplett zu leeren. Eine Containerlösung kommt aufgrund der hohen Zusatzkosten nicht mehr in Betracht.
Die Städte, Ämter und Gemeinden des Kreises sind vom FD 50.00 zu beteiligen, da die Entlastung während der Bauphase zwingend notwendig ist.“
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Zustimmung: 12 Ablehnung:-Enthaltung: -
Anschließend erläutert Frau Andrasch die eigentliche Vorlage und macht deutlich, dass aufgrund der deutlich steigenden Zahl von Asylsuchenden die vom Land zur Verfügung gestellte Betreuungspauschale nicht ausgeschöpft werden könne und dass daher mehr Mittel zur Verfügung stehen, um eine bessere Betreuung der Asylsuchenden zu gestalten. Hieraus sei dieser gemischte Beschlussvorschlag entstanden.
Der Grundgedanke sei ein kreisweites Netzwerk zur Begleitung von Asylsuchenden zu erarbeiten. Die drei bereits vorhandenen Migrationssozialberatungsstellen, welche reine Migrationsberatung vornehmen, sollen mit eingebunden werden. Zunächst sollen diese zu einem Gespräch eingeladen werden und dann entscheide sich inwiefern die 36.000 Euro eingesetzt werden sollen. Frau Andrasch betont, dass sich dieses Projekt noch in der Entwicklung befindet und bittet daher heute darum, dass in diesem Rahmen weiter verfahren werden dürfe. Frau Hunger regt an, dass für die kleinen Dinge vor Ort Ehrenamtler eingesetzt und hierfür ein kleinerer Betrag eingesetzt werden könnte.
Auf Nachfrage erläutert Frau Andrasch anschließend, dass das Land nur für die tatsächliche Betreuung der dezentral untergebrachten Asylsuchenden zahlt, so dass hier keine finanziellen Auswirkungen für den Kreis entstehen. Wenn der Kreis weniger Betreuung leiste, könne auch nur entsprechend mit dem Land abgerechnet werden.
Bevor der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen lässt, einigt sich der Ausschuss auf eine Anpassung dessen, damit Teile der Begründung in den Beschlussvorschlag aufgenommen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Kreis Segeberg wird die vom Land Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellten Mittel für die Betreuung von dezentral untergebrachten Asylsuchenden in Anspruch nehmen. Die wöchentliche Arbeitszeit der in dieser Verantwortung stehenden Mitarbeiterinnen wird um insgesamt 15 Stunden wöchentlich ab 01.03.2014 erhöht bis zum 31.12.2014. Eine weitere Bereitstellung von Ressourcen erfolgt unter Beteiligung des Sozialausschusses ggf. im Rahmen des Stellenplanes 2015.
Die Verwaltung wird beauftragt, die verbleibenden Mittel für 2014 kurzfristig an die im Kreis Segeberg tätigen Migrationsberatungsstellen für Projekte oder Beratungsleistungen zu Gunsten der dezentral untergebrachten Asylsuchenden weiterzuleiten.
Dabei soll die strategische Betreuung der Asylsuchenden in der Hand des Kreises bleiben.
Anlagen
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