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ALLRIS - Auszug

25.11.2013 - 3.4 Zuweisung aus dem Kreisfonds an den WZV zur Mit...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dieck bittet um eine Erklärung der GIK Baulast.

Herr Hartmann führt aus, dass der WZV als Zweckverband der Gemeinden die Unterhaltungsaufgabe der Gemeindewege 1. Klasse (GIK) innehat. Hierzu wird eine allgemeine dauerhafte rderung aus dem Kreisfond erbeten. Eine entsprechende Förderung der Unterhaltung der Gemeindestraßen aus allgemeinen Kreismitteln wurde 2010 eingestellt.

Der Kreisfond ist jedoch für eine Förderung von konkreten Einzelmaßnahmen und nicht für eine laufende Förderung vorgesehen. Ferner soll dierderung aus dem Fond die finanzielle Leistungsfähigkeit der jeweiligen Gemeinde berücksichtigen. Dies ist mit der erbetenen pauschalenrderung nicht möglich.

 

Herr Meschede bittet um Herausarbeitung des Unterschiedes des SPD-Antrages zur Beschlussvorlage. Herr Riemenschneider erklärt, dass seinem Antrag der Irrtum zugrunde lag, dass auch eine Instandsetzung der Kreisstraßen aus der erbetenen Förderung erfolgen könnte/sollte. Er zieht den Antrag daher zu diesem Tagesordnungspunkt zurück.

 

Herr Dieck weist darauf hin, dass die GIK-Wege teilweise Kreisstraßen ersetzen.

Es sei fraglich, wann einzelne Kommunen ihren Eigenanteil zur Erhaltung von Straßen nicht mehr leisten können. Er regt an, dass sich der Ausschuss in naher Zukunft mit dem Erhalt der Investitionsquote und dem Beitrag zum Erhalt der Infrastruktur im Einzelfall befassen könnte.

 

Herr Osnabrügge trägt vor, dass der WZV 245 km GIK-Wege in der Baulast hat, für deren Unterhaltung 500.000 hrlich und Neubau 200.000 €hrlich zur Verfügung stehen.

Mit den Mittel für Neubau kann nur ca. 1 km/Jahr erstellt werden. Weitere Förderprojekte sind nur höherqualifizierten Straßen zugänglich. Herr Osnabrügge bittet deshalb um die beantragte Zuweisung des Kreises.

 

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Beschlussvorschlag:

Eine jährliche Zuweisung in Höhe von 250.000,- € an den Wege-Zweckverband (WZV) zur Finanzierung der GIK-Baulast wird abgelehnt.

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 10 Ablehnung: 2Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage