14.11.2013 - 3.4 Belastung der Kommunen durch steigende Zuweisun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Do., 14.11.2013
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Soziale Sicherung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Andrasch erläutert die Vorlage und ergänzt, dass Kommunen sich beteiligen können, indem sie die Kosten, die dem Kreis aufgrund der Anmietung einer Immobilie zusätzlich entstehen, übernehmen. Während Herr Miermeister befürchtet, durch diese Vorgehensweise könnten soziale Ghettos entstehen, weist der Vorsitzende darauf hin, dass die ländlichen Kommunen Schwierigkeiten mit der Aufnahme hätten. Dieses Vorgehen sei eine Übergangslösung und zeige die Solidarität zwischen Kreis und Kommunen. Der Ausschuss ist sich dahingehend einig, dass die Kommunen trotzdem weiterhin nach Wohnraum suchen und zur Verbesserung der Situation beitragen müssen.
Es besteht innerhalb des Ausschusses Einigkeit darüber, dass keine feste Zahl für den ggf. anzumietenden Wohnraum festgelegt werden soll und darüber, dass der Sozialausschuss vor der Anmietung eines Objekts informiert wird und eine Entscheidung treffen kann.
Pause: 19:25 Uhr – 19:40 Uhr
Beschlussvorschlag:
Sofern die Option besteht, Wohnraum auch für einen längeren Zeitraum anzumieten, wird aufgrund der aktuellen Entwicklung der Zuweisungen von Asylsuchenden in den Kreis Segeberg einer Anmietung von zusätzlichem Wohnraum nach Beratung und Beschlussfassung des Sozialausschusses im konkreten Einzelfall für drei Jahre zugestimmt.