07.11.2013 - 5 Höhe der den Tagespflegepersonen gewährte laufe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 07.11.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Klaus Schernau
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, Herr Busch (SPD), erläutert den Beschluss des Ausschusses, wonach es eine Erhöhung auf 4,00 € je Kind und Betreuungsstunde geben solle. Die Begründung läge in den hohen Ansprüchen bzgl. Qualifikation an eine Tagespflegeperson und die Ausstattung des Betreuungsplatzes. Zudem könne der gesetzliche Anspruch auf einen Betreuungsplatz ohne Tagespflegepersonen nicht erfüllt werden.
Frau Hahn-Fricke (CDU) stimmt diesen Ausführungen zu. Sie fügt hinzu, dass trotzdem die Haushaltskonsolidierung und der Sparkurs nicht außer Acht gelassen werden dürfen und daher der ursprünglichen Beschlussvorlage sowie dem Beschluss des Hauptausschusses am 05.11.2013 gefolgt werden solle. Daraufhin entgegnet Frau Lessing (SPD), die Geldleistung würde aus der Kreisumlage entnommen werden.
Während auch Herr Schnabel (FDP) sich gegen eine Erhöhung auf 4,00 € ausspricht, bezeichnet die Gleichstellungsbeauftragte diese Auffassung als eine Entscheidung gegen die Familie.
Der Kreispräsident stellt zunächst den Vorschlag des Jugendhilfeausschusses vom 31.10.2013 zur Abstimmung:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Erhöhung der laufenden Geldleistung für die Kindertagespflege auf 4,00 EUR je Kind und Betreuungsstunde zum 01.01.2014. Die Bemessungsgrundlage für den Kostenbeitrag der Personensorgeberechtigten beträgt weiterhin 2,20 EUR je Kind und Betreuungsstunde. Es entstehen jährliche Mehrkosten in Höhe von ca. 1.046.000 EUR.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 24Ablehnung: 26Enthaltung: -
Da dieser Vorschlag abgelehnt wird, stellt der Kreispräsident den ursprünglichen Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Erhöhung der laufenden Geldleistung für die Kindertagespflege auf 3,50 EUR je Kind und Betreuungsstunde zum 01.01.2014. Die Bemessungsgrundlage für den Kostenbeitrag der Personensorgeberechtigten beträgt weiterhin 2,20 EUR je Kind und Betreuungsstunde. Es entstehen jährliche Mehrkosten in Höhe von ca. 523.000 EUR.