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ALLRIS - Auszug

29.04.2013 - 3.5 Herstellung eines Radweges bzw. eines kombinier...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende erläutert dem Ausschuss den Sachverhalt entsprechend der Vorlage und verweist auf den Beschluss, den der WRI-Ausschuss auf Antrag der CDU-Fraktion einstimmig gefasst habe. Anschließend legt er dem Ausschuss eine leichte Modifizierung des vom WRI-Ausschuss gefassten Beschluss vor, welche diesen konkretisiere. Inhaltlich würde sein Antrag dem der CDU-Fraktion entsprechen. Daneben sei in seinem Antrag der letzte Absatz bezüglich der alternativen Radwegeverbindung nicht enthalten. Dazu stimmt Herr Sass-Olker dem Vorsitzenden zu. Die genannte Alternative sei keine. Herr Wolf spricht sich dafür aus, den Antrag in Bezug auf die Kosten um das Wort „tatsächliche“ zu ergänzen, damit klar sei, dass die Gemeinden sich an den tatsächlichen Kosten beteiligen sollen und nicht an den geplanten Kosten. Auf Nachfrage von Frau Glage führt er aus, dass wenn bis zum 01.06.13 keine Erklärung der Gemeinden eingehe, dass diese sich entsprechend des Beschlusses an den Kosten beteiligen, der Kreis dem Vorhabenträger mitteilen werde, dass eine Brücke mit kombinierten Geh- und Radweg nicht nötig sei. Die Gemeinden seien über dieses Vorgehen informiert. Danach stellt der Vorsitzende seinen eingebrachten Antrag zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der UNK und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:

 

Im Rahmen eines standardisierten Bewertungsverfahrens für die Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes des Kreises Segeberg (2011) hat der von der Gemeinde Ellerau gewünschte Radweg entlang der K-24 keine Aufnahme gefunden (Überprüfung der Schul-/ Alltagsverbindung Ellerau- Henstedt-Ulzburg (K24): Schülerzahl: < 21 Schulpendler; Entfernung Ellerau- Henstedt-Ulzburg (Alstergymnasium): > 5 km Luftlinie; Ergebnis: Es war der Wunsch der Gemeinde Ellerau, die K 24 als Schulverbindung und/oder Alltagsverbindung/ Freizeitverbindung aufzunehmen. Allerdings ist zum einen die Entfernung nach Henstedt-Ulzburg zu groß, zum anderen ist die Zahl der Schulpendler nicht ausreichend -> Fazit: keine Aufnahme).

 

Unter Berücksichtigung der Resolutionen der Gemeinden Alveslohe, Ellerau und Henstedt-Ulzburg und der Empfehlung des Radverkehrskonzeptes auch Brücken mit einem Radweg zu versehen, selbst wenn das Radverkehrskonzept für den einzelnen Bereich keine Netzfunktion aufweist, ist der Kreis gleichwohl bereit, eine Erweiterung des Brückenbauwerks für einen zusätzlichen Geh- und Radweg durch den Bund bzw. dessen Vorhabenträger durchführen zu lassen, wenn

 

  1. die Gemeinden sich zu 2/3 an den tatsächlichen Kosten sowie
  2. ebenfalls zu 2/3 an den tatsächlichen Kosten des weiteren Radwegebaus zwischen der OD-Grenze Ellerau und der Kadener Chaussee (L-75) finanziell beteiligen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen