Inhalt
ALLRIS - Auszug

25.04.2013 - 3.3.1 Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Stankat gibt eine kurze Einführung in das Thema und erläutert die Gründe, warum eine Anpassung der Richtlinie notwendig sei. Der Rechtsanspruch soll zur Annäherung der Elternbeitragszahlungen für Krippenbetreuung und für Tagespflege genutzt werden. Die Verwaltungsvorlage verfolge zum einen die Umstellung auf ein geändertes Abrechnungsverfahren, mit Pauschalen und zum anderen die Herabstufung der Kostenbeiträge für die Kindeseltern. Ab dem 01.08.2013 sollen die Kindeseltern nur noch mit einem Betrag in Höhe von 2,20 EUR pro Betreuungsstunde im Bereich der Kindertagespflege herangezogen werden. Zurzeit gelte für die Heranziehung eines Vollzahlers ein Betrag in Höhe von 3,00 EUR pro Betreuungsstunde.

Durch die Umstellung auf Pauschalen soll es zu einer Vereinfachung des Abrechnungsverfahrens kommen, indem aufwendige Einzelfall-Bedarfsprüfungen weitgehend entfallen. Zusätzlich soll auch das Abrechnungsverfahren für die Tagesmütter und Personensorgeberechtigten vereinfacht werden.

Der von einem nachzuweisendem Bedarf künftig unabhängige Betreuungsumfang für ein- und zweijährige Kinder, die in Kindertagespflege betreut werden, soll 20 Stunden pro Woche betragen. Der Rechtsanspruch könne dann als erfüllt angesehen werden, wenn ein Kind eine Krippe oder eine Tagespflegeperson besucht und dort in diesem Mindestumfang betreut wird. Niedrigere oder höhere Betreuungsumfänge würden weiterhin von Nachfragen bzw. Bedarf abhängen.  In einem späteren Schritt sollte darüber hinaus über die Erhöhung der Förderung für die Tagespflegepersonen selbst beraten und ggfs. beschlossen werden. Zurzeit erhalten die Tagespflegepersonen vom Jugendamt 3,00 EUR pro Betreuungsstunde. Dieser Betrag sei, gemessen an den realen Kosten der Tagespflege, im Landesvergleich und mit Blick auf die Einkommenssituation der Tagesmütter nicht mehr zeitgemäß. Eine Anhebung würde jedoch weitere, erhebliche Mehrkosten für den Kreis bedeuten, weshalb die Verwaltung heute zunächst nur die o.g. Teilschritte zur Verbesserung der Tagespflege empfehle.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt die Anpassung der Richtlinie zur Förderung von Kindern in Tagespflege im Rahmen des Anspruchs auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege ab 01.08.2013 für ein- und zweijährige Kinder. Gleichzeitig wird als Bemessungsgrundlage für den Kostenbeitrag der Personensorgeberechtigten ein Entgelt i.H.v. 2,20 EUR je Betreuungsstunde und Kind festgelegt. Die Förderung der Kindertagespflege wird in Form von monatlichen Pauschalen erfolgen.

Der Kreistag genehmigt die überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 90.000 Euro.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 10Ablehnung: -Enthaltung: -

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage