13.09.2012 - 12.1 Reorganisation des Gebäudemanagements II – Ände...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12.1
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 13.09.2012
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Zentrale Steuerung
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Landrätin erläutert dem Kreistag die Änderungen, die von der Kommunalaufsicht des Landes in der Betriebssatzung sowie in der Hauptsatzung vorgenommen worden sind und an diesem Nachmittag erst in die Kreisverwaltung übermittelt worden sind.
Anschließend erteilt der Kreispräsident Herrn Mohr (CDU) das Wort. Er führt aus, dass die CDU-Fraktion sich weiterhin für ein effizientes und wirtschaftliches Grundstücks- und Gebäudemanagement einsetze, dass durch die Einräumung einer weitestgehenden Selbstständigkeit und der Einrichtung eines sachgerechten Vermieter-Mieter-Modells geprägt sein sollte. Dieses ließe sich am wirkungsvollsten durch die Auflösung der GMSE zum 31.12.2012 und der Einrichtung eines Eigenbetriebes erreichen. Es werde ein besonderer Wert auf eine kostenorientierte Erhaltung und Bewirtschaftung der kreiseigenen Immobilien, eine Optimierung der gebäudewirtschaftlichen Abläufe, ein wirkungsvolles Energiemanagement für die Gebäude, die Schaffung eines erhöhten Kostenbewusstseins der Nutzer, eine wirtschaftliche Betrachtungsweise der kreiseigenen Immobilien und eine Verbesserung des Flächenmanagements gelegt. Herr Mohr verweist in diesem Zusammenhang auf den mit der FDP-Fraktion erarbeiteten Vorschlag der CDU-Fraktion zur Betriebssatzung. Dieser würde Transparenz schaffen, kurze Entscheidungswege ermöglichen, klare Leistungsverrechnungen vorsehen und den Einfluss der Verwaltungsleitung auf ein gesetzliches Mindestmaß beschränken. Weiterhin macht er darauf aufmerksam, dass ein Werkausschuss im Rahmen der Hauptsatzungsänderung eingerichtet werden solle. Im Anschluss bedankt er sich für die erarbeiteten Vorlagen und erklärt, dass die CDU-Fraktion der Empfehlung des Hauptausschusses mit den Änderungen des Innenministeriums zustimmen werde.
Daraufhin erklärt Frau Lessing (SPD), dass sich die SPD-Fraktion für eine totale Reintegration der GMSE in die Kreisverwaltung Segeberg ausspreche und fügt hinzu, dass alle von Herrn Mohr erwähnten Ziele auch bei einer Reintegration hätten berücksichtigt werden können. Weiter führt sie aus, dass sich die Mehrheit des Hauptausschusses für den Vorschlag der CDU-Fraktion entschieden habe und sich die SPD-Fraktion trotzdem weiterhin konstruktiv beteiligen werde. Sie fügt jedoch hinzu, dass die SPD-Fraktion dem Vorschlag der Verwaltung folgen werde und spricht sich für eine Kontrolle des Eigenbetriebs durch die Verwaltung aus.
Im Anschluss erteilt der Kreispräsident Herrn Kittler (DIE LINKE) das Wort. Dieser erklärt, dass sich auch seine Fraktion für ein effizientes und wirtschaftliches Gebäudemanagement mit schlanken Entscheidungswegen und Kostentransparenz ausspreche. Er glaube jedoch nicht daran, dass ein solches Gebäudemanagement mit den vorgeschlagenen Konstruktionen möglich ist. In diesem Zusammenhang zweifelt er das Vermieter-Mietermodell an und verweist auf die Empfehlungen des Landesrechnungshofes. Auch die vorangegangenen Beratungen aus dem Jahre 2011 hätten gezeigt, dass es keine Gründe mehr für eine Ausgliederung gebe. Die Ausgliederung sei intransparent, administrativ aufwendig und von Doppelstrukturen geprägt. Die Fraktion „Die LINKE“ werde in diesem Sinne alle Beschlussvorlagen ablehnen.
Herr Schnabel (FDP) weist darauf hin, dass der Landesrechnungshof in seinem Bericht auch erkläre, dass es keine ideale Lösung für die Bewirtschaftung kreiseigener Immobilien gebe. Ebenfalls macht er darauf aufmerksam, dass die Ausgliederung auf Empfehlung der Verwaltung hin beschlossen wurde. Er sagt, dass er die Landrätin mit dem heutigen Beschluss nicht schwächen möchte, sondern das betriebswirtschaftliche Denken stärken will. Er hätte sich für die FDP-Fraktion eine Umwandlung in eine GmbH gewünscht. Er hält jedoch auch fest, dass ein kompetenter Werkleiter ausgesucht wurde, der zusammen mit einem starken Werkausschuss wirtschaftsaffine Entscheidungen treffen werde. Abschließend dankt er Frau Grandt für die Vorbereitung der Vorlagen.
Herr Hansen (Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass die Konstruktion nicht überzeugend sei und seine Fraktion beide Beschlussvorlagen ablehnen werde. Er habe auf die Ausführungen des Landesrechnungshofes vertraut und könne auch ein Misstrauen gegenüber der Verwaltung nicht nachvollziehen. Er spricht sich weiterhin für eine Reintegration des Gebäudemanagements aus.
Die Landrätin bedankt sich bei Frau McGregor und ihrem Fachdienst, der in letzten Jahren eine große Unterstützung war.
Anschließend stellt der Kreispräsident den Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion mit den Änderungen aus dem Innenministerium zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt,
die 4. Satzungsänderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes „Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg“ zum 01.01.2013 nach dem Vorschlag
2).der CDU-Fraktion.
gemäß Anlage 1 mit folgenden Änderungen:
§ 3 (Werkleiterin/Werkleiter)
(1) Zur Leitung des Eigenbetriebes wird eine Werkleiterin/ein Werkleiter bestellt.
(2) Innerhalb des Eigenbetriebes ist eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter zu benennen.
(3) Dienstvorgesetzte/Dienstvorgesetzter der Werkleiterin/des Werkleiters ist die Landrätin/der Landrat.
§ 4 (Aufgaben der Werkleiterin/des Werkleiters)
(1) die Werkleitung ist (Fach-) Vorgesetzte der Bediensteten des Eigenbetriebes.
Die Werkleitung ist nach entsprechender Übertragung durch die Landrätin/den Landrat befugt, hinsichtlich folgender Zuständigkeiten der Landrätin/des Land-rates als Dienstvorgesetzte/Dienstvorgesetzter der Beamtinnen/Beamten zu entscheiden:
- Urlaubsgewährung und sonstige Arbeitsbefreiungen
- Reduzierung oder Erhöhung der Arbeitszeit
- Gewährung von Telearbeit oder sonstiger Heimarbeit.
Bei allen (anderen) Maßnahmen der Landrätin/des Landrates als Dienstvorgesetzte/Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde der Beamtinnen/Beamten ist die Werkleitung vorher zu hören.
Die Werkleitung ist nach entsprechender Übertragung durch die Landrätin/den Landrat Dienstvorgesetzte der Beschäftigten des Eigenbetriebes. Sie trifft alle Personalentscheidungen wie Einstellung, Entlassung, Höhergruppierung etc.
Falls das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein in der Änderung von § 1 Abs. 5 Betriebssatzung einen anzeigepflichtigen Tatbestand i. S. d. § 108 GO erkennen und nicht wesentliche Änderungen vorschlagen sollte, wird diesen bereits jetzt zugestimmt.
Anlagen zur Vorlage
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