09.08.2012 - 3.3 Jahresabschluss der Immobilienverwaltung des Kr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 09.08.2012
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Eigenbetrieb "Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg"
- Bearbeitung:
- Jaana Meyer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlagen. Die heute von Frau Hermelink vorgelegte Tischvorlage erhält auf Bitte von Frau Lessing die Bezeichnung DrS/2012/073-2.
Herr Höppner von der Treukom GmbH begrüßt die Ausschussmitglieder und macht darauf aufmerksam, dass es sich um die offizielle Schlussbesprechung des Jahresabschlusses 2010 der ISE handelt. Aufgrund der späten Fertigstellung des Jahresabschlusses 2009 sei die vorgeschriebene Frist für die Erstellung des Jahresabschlusses 2010 nicht eingehalten worden. Die Prüfungsunterlagen seien gut vorbereitet gewesen und weitere benötigte Informationen seien schnell geliefert worden. Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht entsprächen den gesetzlichen Vorschriften und es hätte ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss und den Lagebericht der ISE erteilt werden können. Der Jahresüberschuss von 2,2 Mio € setze sich aus einmaligen Grundstücksverkäufen und Zuschüssen des Kreises für die Tilgung von Darlehen zusammen. Herr Höppner führt dazu weiter aus, dass die Zuschüsse des Kreises als eine Kapitaleinlage ausgewiesen werden sollten, um eine Nullrechnung zu erreichen.
Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass es sich um einen Entwurf des Prüfberichts handele, der im Rahmen der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung noch geändert werden müsse.
Das Rechnungsprüfungsamt habe zum einen beanstandet, dass mit veralteten Vergabevordrucken gearbeitet wurde und zum anderen, dass sich die Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) geändert hätte, jedoch die alte Fassung zur Anwendung gekommen sei. Ebenfalls werde der Fragenkatalog geändert und aufgenommen, welche Maßnahmen der ISE durch die Treukom GmbH geprüft worden seien. Auch empfiehlt Herr Höppner die Ausschreibungsunterlagen etwas geordneter abzulegen. Nebenbei hat Herr Höppner einen steuerrechtlich relevanten Hinweis. Er verweist auf das Urteil (V R 41/10) vom 10.11.2011 des Bundesfinanzhofes, indem festgestellt wird, dass für Beistandsleistungen für andere Körperschaften des öffentlichen Rechts eine Umsatzsteuerpflicht bestehen kann.
Anschließend ergreift Herr Kaiser vom Landesrechnungshof das Wort und führt aus, dass ein relativ hoher Jahresüberschuss der ISE zu verzeichnen ist. Dies sei jedoch nur der Fall, da im Rahmen des Vermieter-Mieter-Modells die Kredittilgungen der ISE durch den Kreis erstattet werden. Als Ansatz solle jedoch eine kostendeckende Miete dienen, die zu einer „Nulllinie“ führen solle. Herr Kaiser weist den Ausschuss darauf hin, dass das Abrechnungskonzept des Vermieter-/Mieter-Modells Ungenauigkeiten aufweise, die einer Klarstellung bedürften. Ebenfalls sehe er die Eigenkapitalquote der ISE von 13 % der Bilanzsumme als sehr gering an. In einer ausgegliederten Einrichtung wären 30 – 40 % angemessen.
Der Vorsitzende bedankt sich für die Berichte und eröffnet die Fragerunde. Auf Nachfrage von Frau Lessing erläutert Herr Höppner, dass eine Eigenkapitalerhöhung durch Kapitaleinlagen des Kreises oder durch das Stehenlassen von Gewinnen möglich wäre.
Herr Dieck spricht sich dafür aus, die Tilgungsleistungen der Darlehen an die Laufzeiten der Gebäude anzupassen und regt an, die Ausführungen im Lagebericht hinsichtlich der Insolvenzsicherheit in der Anlage 5, Blatt 4 zu streichen.
Weiterhin fragt er nach, wann die internen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen der GMSE und der ISE verrechnet würden, um die Bilanz kürzer fassen zu können. Herr Höppner erwidert dazu, dass die Verrechnungen im Jahresabschluss 2011 durchgeführt werden und führt weiter aus, dass der Jahresabschluss 2011 noch in 2012 beschlossen werden könnte.
Anschließend weist der Vorsitzende die Ausschussmitglieder darauf hin, dass in dem Beschlussvorschlag der vorgelegten Tischvorlage DrS/2012/073-2 „Eigenkapital“ durch „Stammkapital“ ersetzt werde und stellt diesen zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
a) Der Schlussbericht der Treukom GmbH über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 und der Lagebericht für das Haushaltsjahr 2010 des Eigenbetriebs Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg werden zur Kenntnis genommen.
b) Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt den Jahresabschluss 2010 mit der am 08.06.2012 aufgestellten Abschlussbilanz des Eigenbetriebs zum 31.12.2010 mit einer Bilanzsumme von 63.708.372,36 EUR, einem Stammkapital in Höhe von 4.221.074,34 EUR sowie den Lagebericht.
Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt folgende Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von 2.237.568,98 EUR:
Allgemeine Rücklagen 1.687.568,98 EUR
Ergebnisrücklage 550.000,00 EUR
Überschuss gesamt 2.237.568,98 EUR
Daraus ergeben sich folgende vorläufige neue Rücklagenbestände:
Allgemeine Rücklage 3.234.555,25 EUR
Ergebnisrücklage 801.331,44 EUR
(Ergebnisrücklage = 24,77 % der allgemeinen Rücklagen)