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ALLRIS - Auszug

23.08.2012 - 5.5 Erhöhung des Kreis-Stellenplan(-anteils) im Job...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die Vorsitzende verweist einführend auf die Beratung dieser Thematik in der Trägerversammlung des Jobcenters. Allen sei im Interesse der Kunden daran gelegen, dass das Jobcenter ordnungsgemäß funktioniere. Dafür seien 185,15 Vollzeitstellen nötig. In der Vergangenheit sei es so gewesen, dass wenn ein Mitarbeiter das Jobcenter verlassen habe, diese Stelle zügig nachbesetzt worden sei. Die Bundesagentur für Arbeit müsse jedoch rd. 17.000 Stellen einsparen. Dies führe dazu, dass Stelle nicht mehr so schnell nachbesetzt werden würden. Da der Kreis gleichberechtigter Partner im Jobcenter sei werde vorgeschlagen, dass 14 Stellen in den Stellenplan des Kreises aufgenommen werden würden. Die Kosten für diese Stellen würden 1:1 erstattet werden. Herr Stahl ergänzt, dass es hierbei nicht darum gehe, dann Stellenplan des Jobcenters zu erweitern. Die Zahl von 185,15 Vollzeitstellen werde eingehalten. Es gehe darum, die Arbeit des Jobcenter qualitativ zu verbessern und dazu solle die Fluktuation verringert werden, da ansonsten viel Wissen verloren ginge, wenn Mitarbeiter das Jobcenter verlassen würden. Daneben weist er daraufhin, dass kommunale Mitarbeiter günstiger seien als Mitarbeiter über die Bundesagentur. Grund dafür seien die unterschiedlichen Tarifverträge und Besoldungshöhen. Anschließend wird der Sachverhalt intensiv im Ausschuss diskutiert. Dabei verweist Frau Grote darauf, dass die Reduzierung von Stellen der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt Rechnung trage. Dazu führt Herr Stahl aus, dass sich der aktuelle Rückgang der Arbeitslosenzahlen auf den Kundenkreis es Jobcenters kaum auswirke und die Zahl der Bedarfsgemeinschaften nahezu konstant geblieben sei. Daneben erläutert er auf Nachfrage des Ausschusses, dass auch andere Jobcenter von der Entwicklung bei der Bundesagentur betroffen seien. In einigen Kreisen würde ebenfalls der kommunale Partner einspringen. Teile des Ausschusses führen dazu aus, dass das geplante Vorgehen den Eindruck erwecke, dass die Vorgaben, die der Bundesagentur zur Einsparung von Stellen gemacht worden seien, unterlaufen werden würden. Dazu betont Herr Stahl, dass dies nicht beabsichtigt sei, es gehe darum, dass Jobcenter arbeitsfähig zu halten.

Anschließend weisen Frau Marcussen und Herr Dieck daraufhin, dass für die abschließende Entscheidung der Hauptausschuss und Kreistag zuständig seien, da diese über den Stellenplan entscheiden würden. Die Vorsitzende spricht sich dafür aus, nach der heutigen Beratung, das Thema in den Fraktionen zu erörtern, so dass der Hauptausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen zu einer Entscheidung kommen könne. Sie weist daraufhin, dass es sich hierbei nicht um eine politische Entscheidung handle. Herr Beeth führt aus, dass er die Zuständigkeit des Sozialausschusses als Fachausschuss sehe und dieser eine Empfehlung abgeben sollte.

 

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Anlagen zur Vorlage

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