12.12.2024 - 20 Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende in Sch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 20
- Sitzung:
-
8. Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 12.12.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration
- Bearbeitung:
- Martina Schmidt
- Ziele:
- 1. Ziel 1 - moderner öffentlicher Dienstleister; 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Flak weist darauf hin, dass der Kreis nicht für den Betrieb der Gemeinschaftsunterkunft zuständig sei und es keine Verstetigung geben solle. Herr Notzeblum gibt bekannt, dass die Weiterführung ausdrücklich unterstützt werde. Man setze ein Zeichen für die Solidarität in der kommunalen Familie. Außerdem müsste eine Rückzahlung an das Land erfolgen, wenn der Betrieb nicht weitergeführt werde. Er verweist darauf, dass diese inhaltliche Diskussion im Sozialausschuss möglich gewesen wäre. Frau Vorpahl schließt sich Herrn Notzeblum an und erklärt, dass die Gemeinden durch den Betrieb entlastet werden.
Herr Flak gibt bekannt, dass die Rückzahlung an das Land 1,9 Mio. € betragen würde, die jährlichen Kosten seien fast genauso hoch. Somit hätte man viel Geld gespart, wenn nur die Rückzahlung erfolgt wäre. Der Betrieb der Unterkunft entspreche nicht dem bundesweiten Standard.
Der Landrat erläutert, dass der Kreis für jeden belegten Platz 70 % Kostenerstattung erhalte und der Kreis Pinneberg zum Beispiel gerade eine entsprechende Unterkunft baue, um die Gemeinden zu entlasten.
Beschluss:
Die Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende in Schackendorf wird nach Auslaufen der Anerkennung durch das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein bis zum 31.12.2029 vom Kreis Segeberg weiter betrieben.
Die Verwaltung wird gebeten:
- die Ausschreibung des Betriebes der Gemeinschaftsunterkunft für die Zeit vom 01.02.2026 bis zum 31.12.2029 vorzubereiten und durchzuführen sowie
- die Ausschreibung für einen Sicherheitsdienst für die Gemeinschaftsunterkunft für die Zeit vom 01.02.2026 bis zum 31.12.2029 vorzubereiten und durchzuführen.
In der ersten Sitzung 2029 wird sich der Sozialausschuss damit befassen, ob die Gemeinschaftsunterkunft über den 31.12.2029 weiter betrieben wird.
Mittel in Höhe von 273.600 € werden vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2026 zur Verfügung gestellt. Bei positiver Beschlussfassung wird der Betrag über die Änderungsliste zum Haushalt 2025 in die Mittelfristplanung des Haushaltsjahres 2026 aufgenommen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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