14.11.2024 - 4.2 Schulsozialarbeit: Neuregelung der finanzielle...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 14.11.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Susanne Schleicher
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Prohn stellt fest, dass es große Unterschiede bei der Gegenüberstellung des Kopernikus-Gymnasiums und der Bramau-Schule gebe und fragt nach, ob dies an der Anzahl der Schüler*innen liegen könne. Herr Füller erklärt, dass die Vergütung der Schulsozialarbeiter*innen sehr unterschiedlich hoch sei und daher ein Ungleichgewicht bei der Berechnung entstehe.
Frau Lüdemann habe die neue Verteilung so verstanden, dass es einen Sockelbetrag und darüber hinaus eine Verteilung pro Schüler*innen gebe. Sie fragt nach, ob besondere Brennpunktschulen mehr Mittel erhalten könnten. Herr Füller führt aus, dass geprüft worden sei, ob ein Sozialindikator gebildet werden könne. Dies sei leider nicht möglich. Die Kosten wären unplanbar, da die Mittel erst im Nachhinein gezahlt werden würden.
Beschlussvorschlag:
Die Richtlinien des Kreises Segeberg zur Verteilung finanzieller Mittel für Personalaufwendungen und Maßnahmen der Schulsozialarbeit im Kreis Segeberg gemäß Anlage 2 zu dieser Vorlage treten am 01.01.2026 in Kraft. Die Verteilung der Schulamtsmittel sowie der FAG-Mittel für die Schulsozialarbeit gemäß der Verteilungsmodalitäten aufgrund des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 26.03.2015 (DrS/2015/069) soll zum 31.12.2025 enden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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96,9 kB
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447,4 kB
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