09.09.2024 - 5.5 Sicherung der Hebammenversorgung im Kreis Segeberg
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.5
- Datum:
- Mo., 09.09.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Gesundheit
- Bearbeitung:
- Martina Schmidt
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 4. Ziel 4 - wirtschaftliche Entwicklung; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau Kreissl berichtet, dass das UKSH eine Studie veröffentlich habe, bei der 2.500 Gebärende mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein angeschrieben würden, um die Vor- und Nachsorgesituation zu ermitteln. Eventuell könne sich dort datentechnische rangehangen werden oder vielleicht sogar mit den allgemeinen Kliniken in Bad Segeberg Kontakt aufgenommen und gefragt werden könne, ob diese dort einsteigen wollen. Der Datenaustausch sei jedoch nicht möglich. Sie habe sich mit Frau Dr. Emken und Frau Höppner geeinigt, dass sie die Informationen weitergebe. Dann könne geschaut werden, was damit gemacht werde, weil der Kreis Segeberg sich nichts neu ausdenken müsse, wenn an anderer Stelle mit Landesgeldern diese Daten schon erhoben würden.
Frau Hahn-Fricke erklärt, dass sie sich der Meinung von Frau Kreissl anschließe. Es habe keinen Mehrwert, wenn alles vom Kreis Segeberg ermittelt würde. Die CDU würde dem nicht zustimmen wollen.
Frau Glage und Frau Hahn-Fricke merken an, dass es sich um einen Bericht handele, der am Ende einen Beschlussvorschlag beinhalte.
Herr Rydz erklärt, dass die Vorlage zur Vorbereitung diene. In der nächsten Sitzung komme die Vorlage als Beschlussvorlage und es werde darüber abgestimmt.
Herr Rydz könne sich noch an die Gespräche erinnern, bei denen er rausgehört habe, dass es im Kreis Segeberg nicht bekannt sei, welche Hebammen noch aktiv seien und welche nicht. Außerdem sei fraglich, ob und welche Ausbildung diese eigentlich regelmäßig hätten machen müssen bzw. welche zusätzliche Ausbildungen diese gemacht hätten. Für den Kreis Segeberg solle daher eine Transparenz geschaffen werden, wo sich Unterstützung eingeholt werden könne. Dies habe er so in dem Bericht nicht gesehen.
Frau Dr. Emken erklärt, dass die Hebammen ein Sonderfall seien. Es sei unbekannt, wie viele Hebammen aktuell im Kreis Segeberg aktiv seien. Laut Medizinalkartei seien es 128. Der Kreis Segeberg sei dafür verantwortlich zu prüfen, wie diese sich fortbilden. Das sei den Hebammen nicht bewusst es und es sei dem Kreis nicht bewusst gewesen bis zu der Frage des Landesrechnungshofes. Insofern sei in den beiden Sitzungen des „Runden Tisch zur Hebammenversorgung“ initiiert durch die Gleichstellungsbeauftragte Frau Höppner unter Teilnahme einzelner Mandatsträger des OVG-Ausschusses die Idee entstanden, das Gute mit dem Nützlichen zu verbinden und eine Anzahl der aktiven Hebammen zu ermitteln. Es komme hinzu, dass die praktische Ausbildung akademisiert worden sei. Beim letzten Studiengang der Hebammen konnten nicht alle Plätze vergeben werden, weil sie Praktika bei alt eingesessenen Hebammen machen müssten, um Vor- und Nachsorge machen zu können. Sie hätten sich gefragt, ob der Kreis sich selbst den Weg des Nachwuchses abschneide, weil sie nicht wüssten wie viele Hebammen sie hätten und wie diese angeschrieben werden könnte. Dies sei aus den Tischrunden übriggeblieben. Daher sei sich dazu entschieden worden, sich dem Thema anzunehmen. Man habe außerdem in Lübeck an der Universität versucht herauszufinden, wie die Situation sei und etwas über die Hebammen herauszufinden. Sie seien daran gescheitert, dass die Daten von den Kreisen nicht an das UKSH weitergegeben werden könnten und daher hätte dies wahrscheinlich die Patient*innen angeschrieben.
Frau Hahn-Fricke erklärt, dass der Kreis verpflichtet sei, diese Daten zu erheben. Sie fragt, wieso es dem Ausschuss dann vorgelegt würde.
Frau Dr. Emken antwortet, dass es vorher keine Struktur gegeben habe, in der die Daten hätten abgefragt werden können. Die Hebammen müssten sich eigentlich an- und abmelden. Dieses System sei jedoch keinem bewusst. Daher sollte es zusammengefasst und vorgestellt werden. Der Kreis sei verpflichtet und müsse überprüfen, ob sich die Hebammen weiterbilden.
Herr Brauer merkt an, dass die Hebammen eine Prüfung und Weiterbildung machen müssten. Er erkundigt sich, von wem diese Weiterbildung durchgeführt werde.
Frau Dr. Emken antwortet, dass die Pflegeberufe verkammert werden sollten, es aber nicht seien. Daher sei dies unbekannt. Die Hebammen hätten mit den Krankenkassen Verträge und müssten sich eigentlich beim Gesundheitsamt melden. Da diese Informationen nicht gelebt würden, habe keiner einen Überblick.
Herr Brauer mahnt, dass es sein könne, dass die Hebammen keine Fortbildungen machen, wenn dies nirgends kontrolliert werde.
Frau Dr. Emken ergänzt, dass Hebammen nicht ärztlich gebunden seien und Entbindungen durchführen würden.
Herr Brauer äußert Bedenken, dass nicht alle Hebammen auf dem neuesten Stand der Technik seien. Es gebe ein gewisses Gefahrenpotential, dass die Versorgung dadurch nicht auf dem neuesten Stand sei und dies zu gesundheitlichen Problemen bei den Patientinnen und Kindern führe könne. Er merkt an, dass die Verbandsvorsitzende ebenfalls keine Auskunft habe geben können. Er erkundigt sich nach den Hebammen in den Krankenhäusern.
Frau Dr. Emken erklärt, dass es im Kreis Segeberg kein Geburtshaus gebe.
Herr Brauer regt an, dass das Standesamt eventuell wisse, da diese den Geburtsort eintragen müssten.
Frau Brügmann erläutert, dass das eigentliche Problem sei, dass man nicht wisse, wo sich die Hebammen befänden. Man könne sie nicht zusammenfassen und anschreiben. Man wisse nicht wo sie wohnen. Man dürfe sie außerdem nicht ansprechen bzw. sie hätten keine Pflicht, zu antworten. Daher würden in der genannten Studie nun die Schwangeren angesprochen. Dies sei die einzige Möglichkeit.
Frau Hahn-Fricke weist darauf hin, dass im Bericht stehe, dass es vermehrt Meldungen über Geburten im Krankenwagen gebe. Sie habe bei der RKiSH nachgefragt und dort habe es in den letzten zwei Jahren im Kreis Segeberg keine Geburt im Krankenwagen gegeben.
Frau Brügmann antwortet, dass sie bei der Aufsichtsratssitzung vom RKiSH gewesen sei und diese Frage ebenso gestellt habe. Jede Person hätte eine freie Ärzt*innen und Krankenhauswahl. Wenn sich eine Schwangere in einem Krankenhaus anmelde, dann fahre der RTW sie dahin. Wenn sie dies nicht schaffen, dann würden die Kindern im RTW geboren. Man könne die Frauen nicht zwingen, in ein bestimmtes Krankenhaus zu gehen, wenn es kein Notfall sei.
Frau Hahn-Fricke merkt an, dass dieses Thema dann in dem Bericht fehl am Platz sei.
Herr Rydz fragt, ob die Daten erhoben würden, wo genau die Geburt stattgefunden habe. Ob auf dem Weg oder am Zielort.
Frau Kreissl erklärt, dass dies die Krankenkassen erheben müssten.
Frau Glage merkt an, dass der Ausschuss die Datenerhebung nur zur Kenntnis nehme müsse, wenn es sich um eine Pflichtaufgabe handele.
Frau Rimbach schlägt vor, dass zunächst Daten gesammelt würden und dann ein Beschluss mit Best-Practice-Beispielen eingebracht werde.
Frau Glage rät, Hebammen im Kreis Segeberg zu googeln und dies als Anstoß zu nehmen, da diese Daten öffentlich seien.
Herr Dahmen berichtet, dass seit der Schließung der Geburtsklinik in Henstedt-Ulzburg kein Geburtshaus oder eine Klinik mehr vorhanden sei. Er erkundigt sich nach Bestrebungen, etwas wieder einzurichten.
Herrn Rydz sei nichts bekannt.
Herr Dahmen regt an, dass in Zusammenhang mit den Hebammen eventuell etwas in diese Richtung möglich sei.
Herr Rydz schlägt vor, sich zunächst um eine verlässliche Datenbeschaffung zu kümmern, die Auskunft darüber gebe, wie die Versorgung generell sei. Infolge dessen würden weitere Schritte eingeleitet werden.
Herr Dahmen ist einverstanden.