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ALLRIS - Auszug

09.09.2024 - 4.1 Antrag der FDP-Fraktion zu einer zentralen Orga...

Beschluss:
zurückgezogen
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Wortprotokoll

Herr Schulz habe sich über die Form des Antrags gewundert. Es sei nicht erkennbar, woher der Antrag komme, da er keinen Briefkopf oder Ähnliches beinhalte. Außerdem fragt er, ob der Kreis hierfür überhaupt zuständig sei.

Herr Brauer merkt an, dass es sich um eine Resolution handele, die definiert worden sei. Dies sei im Kreis fehl am Platz und laufe in anderen Bereichen. Es solle beim Land besprochen werden und nicht beim Kreis.

Herr Rydz erklärt, dass vom Kreis Geld für diesen Prozess ausgegeben werde und Kompetenzen dafür entwickelt würden. Diese Kompetenzen sollen auf Landesebene gebündelt werden, um die Prozesse zu beschleunigen. Die Mitarbeiter*innen im Kreis Segeberg seien im Vergleich zu anderen Kreisen am meisten belastet.

Herr Bonus erklärt, dass es sich um eine Weisungsangelegenheit zur Erfüllung nach Weisung handele. Aus seiner Sicht könne nur eine Empfehlung an den Landtag oder das Ministerium gerichtet werden. Er fände jede Idee gut und freue sich, dass Leute mitdenken würden. Alles, was dem Fachdienst helfe, sei gut. Es sei jedoch eine Weisungsangelegenheit und daher könne der Kreis dies nicht selber entscheiden.

Herr Rydz erkundigt sich, ob es eine Umformulierung gebe, die der Vorstellung entspräche, wie man es besser regeln könne.

Herr Bonus erklärt, dass dies nur eine Empfehlung des Landrates an das Land oder das Ministerium werden könne, so etwas zu beraten bzw. zu prüfen.

Frau Kreissl erkundigt sich, wie eine solche Resolution in bestimmten Fällen helfen bzw. bestimmte Dinge verhindern könne.

Herr Bonus erklärt, dass er aufgrund des Datenschutzes nicht in Einzelfälle gehen könne. Es könne nie alles vorausgesehen werden und bei einer Eskalation müsse direkt in der Situation reagiert werden. Keine Resolution werde Ausnahmen verhindern können.

Frau Kreissl erwidert, dass weiter im Gespräch geblieben werden müsse. Es gehe darum, wie in Zukunft Eskalationen verhindert werden könnten.

Herr Bonus erklärt, dass in jeder Situation angemessen gehandelt werde müsse. Es könne sich jedoch nicht im Vorwege auf jede einzelne Situation vorbereitet werden. Der Kreis habe zwei Personen, die sich um Abschiebungen kümmern würden. Der Kreis sei jedoch nicht alleine im Abschiebeprozess. Die Entscheidung über eine Abschiebung fälle das Bundesamt und diese Entscheidung sei einer gerichtlichen Überprüfung unterlegen. Bei Zwangsmaßnahmen müsste außerdem immer das Landesamt beteiligt werden. Der Kreis begleite die Fälle rein rechtlich als zugewiesene Behörde. In der Presse wirke es häufig so, als ob die Ausländerbehörde alles entscheide, obwohl sie sehr strengen Regularien unterliege.

Herr Schröder erinnert, dass es hier um den Antrag der FDP gehe. Aus diesem gehe eine Bitte an den Landrat hervor, eine Information an den Landkreistag zu geben, in Gespräche über das Rückführungsmanagement einzutreten. Eine Resolution solle in diesem Rahmen nicht geschehen. Die Information an den Landtag könne ein Ergebnis offenlassen wie z.B., dass das Rückführungsmanagement optimiert werde. Dies müssten dann die Fachleute umsetzen. Es sei z.B. fraglich, ob Menschen den Kommunen zugewiesen werden müssen, die keine Bleibeperspektive hätten. Wie damit umgegangen werde, sei Entscheidung des Landes und dann handele es sich um eine Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung, die der Kreis umsetzen müsse.

Frau Hahn-Fricke sehe den Antrag auch als Resolution und dies werde seit 15 Jahren nicht mehr im Kreistag gemacht. Es könnte als Auftrag gesehen werden, sei aber eine Resolution. Außerdem sei dieses Thema unter Garantie auch ein Thema im Landtag und bei den Gemeinden. Es gehe allen Kreisen und Gemeinden so. Es gebe genug Runden, wo diese sich untereinander austauschen würden. Dafür bedürfe es keinem zusätzlichen Auftrag an den Landrat.

Herr Rydz erwidert, dass Personen, die dem Kreis zugewiesen würden und kein Bleiberecht hätten, Plätze für Personen mit diesem Recht versperren würden. Die Rückführung über eine zentrale Stelle durchzuführen bzw. eine Prüfung über eine solche Stelle durchzuführen sei zielführend. Es könne vom Ausschuss vorgeschlagen werden, dass diese Perspektive entsprechend behandelt würde.

Frau Glage erklärt, dass der Landrat im Hauptausschuss immer über dieses Thema berichte und auch entsprechend über die verschiedenen Gesprächsrunden berichte. Der Antrag sei daher überflüssig.

Herr Dahmen erkundigt sich, ob es bisher ein zentrales Rückführungsmanagement in Schleswig-Holstein gebe.

Herr Bonus antwortet, dass jede zwangsweise Aufenthaltsbeendigung jetzt schon immer in Zusammenarbeit mit dem Landesamt erfolgen müsse. Dies stelle schon eine gewisse Zentralisierung dar. Hintergrund sei, dass manche Botschaften, Polizeidienststellen oder ausländische Einrichtungen nicht mit vielen Ausländerbehörden zu tun haben wollen, sondern mit einer Stelle. Gewisse Sachen seien aufgrund der Kompetenzen jetzt schon zusammengeführt. Wichtig sei auch Zentralisierung im Bereich der zugewiesenen Personen. Wenn nur die Abschiebung zentral laufen würde, bringe das nur einen kleinen Teil an Verbesserung. Besser wäre, wenn das Land nicht nur die Personen mit Aufenthaltstitel verteile, sondern auch die Personen ohne diesen auf längere Zeit in Landesunterkünften halte. Dann könne man wirklich zentral arbeiten. Man sehe, ob die Personen tatsächlich da seien und sie könnten nicht so schnell abtauchen wie in der Fläche z.B. auf dem Dorf. Zentralisierung sei daher nicht gleich Zentralisierung. In einigen Bereichen kann diese eine Besserung bringen, in manchen könne es jedoch auch scheitern.

Frau Glage schlägt vor, dass die FDP den Antrag zurückziehe und mit den neuen Erkenntnissen neu einbringe. Sie weist darauf hin, dass ein ähnlicher Antrag auf Landesebene schon abgelehnt worden sei.

Herr Rydz zieht den Antrag zurück und kündigt ihn für die nächste Sitzung in neuer Fassung an.

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Anlagen zur Vorlage