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ALLRIS - Auszug

09.09.2024 - 4.2 Vorstellung des Konzeptpapiers zur Gesundheitsb...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Glage erklärt, dass es eine zustimmende Kenntnisnahme nicht gebe. Der Ausschuss könne zustimmen oder Kenntnis nehmen, aber nicht beides. Sie erkundigt sich außerdem, welchen Nutzen der Kreis hiervon überhaupt habe.

Frau Rimbach berichtigt, dass es sich hier um eine Zustimmung handele. Sie schlägt vor, den Beschlussvorschlag entsprechend umzuformulieren. Sie erklärt, dass der Kreis nach dem Gesundheitsdienstgesetz verpflichtet sei, die Gesundheitsberichterstattung durchzuführen. Es sei eine Pflichtaufgabe des Kreises, Zahlen, Daten und Fakten zu erheben, um daraus Erkenntnisse für politische Beschlussfassungen zu gewinnen. Damit solle gezeigt werden, wie die gesundheitliche Lage der Bevölkerung sei, um daraus wieder Maßnahmen ableiten zu können, um diese zu verbessern.

Frau Dr. Walther stellt die angehängte Präsentation vor.

Frau Glage merkt an, dass sich ihr nicht ganz erschlossen habe, was die Datenerhebung mache. Außerdem erkundigt sie sich, wieso das Konzept jährlich vorgestellt werden müssen. Alle zwei Jahre würde genügen, da dies besser wiederspiegele, wo es Probleme gebe.

Herr Rydz erklärt, dass das Konzept einmal vorgestellt werde und in den folgenden Jahren jedes Jahr berichtet werde.

Frau Glage erklärt, dass auch die Berichte alle zwei Jahre erfolgen könnten, sofern es hier keine Landesvorschrift gebe.

Frau Dr. Walther antwortet, dass das Konzept darlege, wie die Gesundheitsberichterstattung (GBE) im Kreis Segeberg ausgestaltet werde. Anhand der Daten, die sowieso erhoben würden, würden die Berichte erstellt. Die Ergebnisse und Entwicklungen würden jährlich vorgestellt und das Konzept nur einmal heute zur Beschlussfassung. Die Ausgestaltung der GBE sei vom Land nicht konkret vorgegeben, daher solle mit dem Konzept der Grundstein gelegt werden.

Frau Rimbach ergänzt, dass es nicht zwingend sei, jedes Jahr einen Bericht vorzulegen. Dies könne bei einem aufwendigen auch alle zwei Jahre sein. Es sei wichtig, dass die Politik mitgenommen würde und dafür sei ein jährlicher Bericht die Zielvorgabe. Es werde sich für den Bericht nichts künstlich ausgedacht.

Herr Schulz hebt hervor, dass es sich um eine Pflichtaufgabe handele und daher nur über das Konzept und nicht über die Berichte abgestimmt werden könne.

Frau Rimbach erklärt, dass das Land keine konkrete Vorgabe darüber mache, wie oft berichtet werden müsse. Die GBE solle gemacht werden, aber der Zyklus und zu welchen Themen sei nicht vorgegeben.

Frau Dr. Emken erklärt, dass seit zwei Jahren bei der Schuleingangsuntersuchung abgefragt werde, ob die Kinder z.B. schwimmen oder Fahrrad fahren könnten. Dies sei etwas, was dann in einem oder 1,5 Jahren vorgestellt würde. Dies sei GBE. Es würden Daten benötigt, um darauf Maßnahmen erschaffen zu können. Es seien Daten für Taten.

Herr Rydz erkundigt sich, wie es mit Bürokratie und Digitalisierung aussehe und ob die Datenerhebung bei den Betroffenen zu noch mehr Aufwand führen würde.

Frau Dr. Emken antwortet, dass die Abfrage mit dem Elternfragebogen kombiniert werde. Es gebe also keine neue Datengenerierung.

Frau Kreissl bekräftigt dies. Die gesundheitlichen Entwicklungen könnten sich genauso überschlagen wie es aktuell passiere. Sie plädiert daher dazu, die gesammelten Daten auch zu interpretieren. Der Schwimmunterricht sei aktuell das beste Beispiel, da Kinder im Umkreis von Bad Segeberg aktuell nicht gut schwimmen lernen könnten. Sie spricht ihre vollste Unterstützung aus und halte es für sinnvoll, dies jährlich vorzustellen, um zeitnah eingreifen zu können.

Herr Barkowsky fasst zusammen, dass es um das Konzeptpapier gehe, um die GBE aufzubauen. Er formuliert den neuen Beschlussvorschlag: „Der OVG-Ausschuss stimmt dem Konzeptpapier zur Gesundheitsberichterstattung zu.“

Herr Brauer wiederholt, dass die GBE eine Vorgabe sei, die individuell gefüllt werden müsse. Jeder Kreis mache seine eigene Sache und arbeite es selber aus, wie es für ihn und seine Mitarbeiter*innen am sinnvollsten sei. Hier sei störend, dass jeder seine eigene Sache mache und es daher nicht mit den anderen Kreisen vergleichbar sei. Die Qualität solle so sein, dass es nicht nur um die Daten aus dem Kreis Segeberg gehe, sondern auch um den Vergleich mit anderen Regionen. Der OVG-Ausschuss seien nur gewählte Vertreter*innen des Volkes und keine Fachleute. Es gebe jedoch eine gute Möglichkeit zu Qualität zu sehen, nämlich ob es in den anderen Kreisen ähnlich sei oder nicht.

Frau Dr. Walther antwortet, dass es mittlerweile in allen 15 Kreisen Menschen gebe, die GBE machen. Sie wären dabei, sich abzustimmen über Themen und Datensätze, damit ein kreisübergreifender Vergleich möglich sei.

Herr Rydz verliest den geänderten Beschlussvorschlag, über den abgestimmt wird.

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Beschlussvorschlag:

Der OVG-Ausschuss stimmt dem Konzeptpapier zur Gesundheitsberichterstattung zu.

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Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

5

 

 

5

SPD

2

 

 

2

B 90/ Die Grünen

2

 

 

2

AfD

1

 

 

1

FDP

1

 

 

1

Freie Wähler

1

 

 

1

gesamt

12

 

 

12

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen