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ALLRIS - Auszug

09.07.2024 - 4.20 Genehmigung einer Nebentätigkeit des Landrats i...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ahrens bezieht sich auf TOP 4.20 und TOP 4.21. Er erklärt, dass beides nicht die einzigen Nebentätigkeiten des Landrates seien. Er erkundigt sich daher, wie viele Stellenanteile für jede Beteiligung vorgesehen sind und wie sich dies mit der Work-Life-Balance darstelle.

Herr Landrat Schröder antwortet, dass es sich vorliegend um eine Fortsetzung der bisherigen Laufzeit handele, er die Tätigkeit bei der AKN seit Anfang an ausführe. Es sei für den Kreis nützlich, da sich hier eine Schnittstelle zur Tätigkeit als Gesellschaftsvertreter im HVV ergebe. Es handele sich hier um ca. vier Sitzungen im Jahr, wovon zwei in hybrider Form stattfinden würden. Bei KUBUS handele es sich um zwei Aufsichtsratssitzungen im Jahr, die beide hybrid stattfinden würden. Er sehe es als Teil seiner Haupttätigkeit, die Interessen des Kreises zu vertreten. Der Tätigkeit des Landrates sei mehr als 40 Wochenstunden . Alle Nebentätigkeiten seien Teil der Haupttätigkeit des Landrates.

Frau Glage stellt heraus, dass die Nebentätigkeit bis 2029 gehe, aber 2026 die Landratswahl stattfinde. Sie erkundigt sich daher, ob das Amt personengebunden sei.

Herr Landrat Schröder verneint dies. Das Mandat sei amtsgebunden. Dies sei, außer bei der Sparkasse, bei den meisten Nebentätigkeiten so. Auf eine weitere Nachfrage von Frau Glage erklärt er, dass die Tätigkeit bei KUBUS an eine vierjährige Prüfungszeit der Gesellschaft gebunden sei.

Herr Weidler ergänzt, dass dies vier Geschäftsjahre ab 2025 seien.

Herr Schmitt erklärt, dass das Land SH aufgrund des Gesellschaftsvertrages gezwungen sei, einen Vorschlag für die Prüfungszeit zu machen. Wenn sich Situationen ergeben würden, in denen der Landrat diese Tätigkeit nicht mehr ausüben könne, dann müsste der Landrat dies dem Land mitteilen. Er müsse außerdem den Zeitpunkt mitteilen, ab dem das Mandat nicht mehr wahrgenommen werden könne.

Herr Kowitz erklärt, dass es vor kurzem eine Anfrage zum Thema AKN und einer Änderung des Fahrplans gegeben habe. Es sei gut, wenn diese Information mitgeteilt worden wäre.

Herr Landrat Schröder erklärt, dass die AKN davon abhängig sei, was das Land entscheide. Die AKN könne dies nur zur Kenntnis nehmen und habe keine inhaltliche Einflussmöglichkeit.

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss

 

1. genehmigt Herrn Landrat Jan Peter Schröder gem. NebentätigkeitsVO (NtVO) die Ausübung des Mandats im Aufsichtsrat der AKN Eisenbahn GmbH mit Wirkung ab 27.06.2024 bis 2029.

 

Außerdem wird die Nutzung der zur Durchführung dieser Ämter notwendigen Mittel des Kreises genehmigt.

 

2. verzichtet zu der Nebentätigkeit gem. 1. auf die Erhebung eines Nutzungsentgelts von Herrn Landrat Schröder.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

5

 

 

5

SPD

2

 

 

2

B 90/ Die Grünen

2

 

 

2

AfD

1

 

 

1

FDP

1

 

 

1

Freie Wähler

1

 

 

1

Gesamt

12

 

 

12