09.07.2024 - 4.10 Antrag der Fraktion Freie Wähler zur Aufhebung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.10
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 09.07.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Sally Grunow
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr Schuchardt führt ein, dass der Grundgedanke, die Demokratie zu stärken, gut sei. Das vorgesehene Vorgehen funktioniere jedoch nicht. Die Schaffung eines praktikablen und rechtssicheren Verfahrens sei schwierig und habe sich zu einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme der Verwaltung entwickelt. Der VPJ sei kein geeigneter Empfänger der Zuwendungen. Die beabsichtigte Projektförderung der Schulen sei bereits deren Kernaufgabe. die Abwicklung von 33 Zuwendungs-verfahren bedeute viel Arbeit für die Verwaltung. Es gebe im Kreis bereits Leuchtturmprojekte wie z.B. Jugend im Kreistag und Stadt der Kinder.
Herr Ahrens merkt an, dass Demokratiestärkung nicht über Aufklärung erfolge, Demokratiestärkung basiere auf der Stärkung der Kommunalpolitik. Es gebe viele engagierte junge Leute, die die Möglichkeit haben sollten, weitere Menschen anzuwerben und sich in der Politik zu engagieren. Im BKS-Ausschuss könne bei den Anträgen gesteuert werden, welche Projekte gefördert würden. Es sei natürlich Aufgabe der Schulen aufzuklären, aber mit den Mitteln des Kreises könne dies interessanter gestaltet werden, damit Demokratie in der Schule anders erlebt werden könne. So könnten weniger motivierte Lehrer auch motiviert werden. Die SPD lehne den Antrag daher ab.
Herr Flak widerspricht, dass bei wenig Motivation der Lehrkräfte das Budget nicht helfe. Es sei Aufgabe des Landes und die Geldern würden vorliegend wie mit einer Gießkanne verteilt werden. Einige Schulen würden mit dem Geld etwas machen und andere nicht. Im Bereich der Jugendförderung sei es sehr fragwürdig, dass Geld direkt an Jugendorganisationen gegeben werde. Dies sei mutmaßlich unzulässig, da das Geld dadurch direkt an Parteien gehe. Im BKS könne keine Gleichbehandlung hergestellt werden. Dies sei von Amtswegen geboten und er dankt daher für diesen Antrag.
Herr Kowitz erklärt, dass die CDU den Antrag ablehnen werde, da dieser nicht zielführend sei. Das Thema sei im BKS lang diskutiert worden. Zunächst sollte die Förderung der Schulen rausgenommen werden und nun liege dieser Antrag vor. Das derzeitige Zwischenziel sei nicht vereinbar mit dem gefassten Beschluss. Demokratie solle jedoch weiterhin gestärkt werden.
Herr Scheunert erklärt, dass die FDP den Antrag ebenfalls ablehnt. Es werde noch mehr institutionelle Förderung benötigt. Die Anträge sollten sich im BKS genau angeschaut werden. Alle Jugendorganisationen sollten eine Möglichkeit der Förderung haben, sofern sie nicht vom Verfassungsschutz beobachtet würden.
Herr Schuchardt führt aus, dass sich die Freien Wähler nach dem Ansehen der Förderrichtlinie zu diesem Antrag entschlossen hätten, da diese nicht praktikabel und ggfs. rechtswidrig sei.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:
Der Beschluss des Kreistages vom 07.12.2023, ab dem Haushaltsjahr 2024 EUR 20.000 für den Verband politischer Jugend und deren Mitgliedsverbände und je EUR 2.500 für Projekte der weiterführenden Schulen zur politischen Bildung, somit insgesamt EUR 102.500, im Haushalt bereitzustellen und den Kreis mit einer diesbezüglichen Förderrichtlinie zu beauftragen, wird aufgehoben.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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