02.07.2024 - 4.1 Erweiterung des Förderzentrums "Schule am Hasen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Di., 02.07.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Liegenschaften und Bauprojekte
- Bearbeitung:
- Sabine Kurschat
- Ziele:
- 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Lexau erklärt, dass dieses Thema vor einem Jahr schon mal vorgestellt worden sei. Laut Aussage aus August 2023 sollte mit dem Bau gestartet werden, wenn die endgültigen Ausschreibungsergebnisse vorliegen und die Kosten passen. Dies sei nicht der Fall gewesen, da Leistungen in den LVs fehlten und auch Auflagen aus der Baugenehmigung von den Planern nicht berücksichtigt worden seien. Daraufhin sei die Ausschreibung aufgehoben und erneut durchgeführt worden. Die Ergebnisse lägen nun vor. Die benötigte Kostensicherheit werde erreicht, um den Beschluss zu fassen. Bei der Summierung sei festgestellt worden, dass 351.000 € zusätzlich gebraucht würden, um mit dem Bau zu beginnen.
Frau Brocks fragt, wieso Auflagen aus der Baugenehmigung in der Leistungsbeschreibung gefehlt hätten.
Frau Lexau erklärt, dass dies ein Fehler der Planer gewesen sei, da diese die Auflagen nicht berücksichtigt hätten. Dies sei insofern maßgebend, dass in Norderstedt mittags kein Lärm gemacht werden dürfe. Insgesamt müssten leisere Maschinen eingesetzt werden. Gravierender sei jedoch, dass in den LVs die Leistungen der Haustechnik gefehlt hätten.
Frau Brocks erkundigt sich, wie solch ein Fehler in Zukunft vermieden werden könne.
Frau Lexau räumt ein, dass die Verwaltung für die Überwachung der Planung zuständig sei. Diese sei jedoch nicht fehlerfrei. Aufgrund von Personalmangel seien nur Stichproben möglich und dabei wurden die fehlenden Leistungen zu spät bemerkt.
Frau Brocks merkt an, dass man sich über die GMSH Dienstleistungen dazukaufen könne. Sie fragt ob über diese ohne ähnliche Optionen schon nachgedacht worden sei.
Frau Lexau erklärt, dass die Verwaltung grundsätzlich die Fachkompetenz habe, dies selbst zu leisten. Sie kenne aber die Optionen. Diese hätten in dem vorliegenden Sachverhalt jedoch noch länger gedauert und zusätzliche Kosten verursacht.
Herr Wersig erkundigt sich nach der Häufigkeit dieser Fehler.
Frau Lexau erklärt, dass dies einmalig passiert sei. Sie betont, dass keine Mehrkosten entstanden seien, sondern dass es sich um „Sowiesokosten“ handle.
Frau Brocks erkundigt sich ob es Vertragsstrafen oder Ähnliches für den Planer gebe.
Frau Lexau erklärt, dass Planungsmängel gerügt würden, aber keine Vertragsstrafen vertraglich vereinbart seien.
Frau Brocks betont, dass in Zukunft wieder auf das 4-Augen-Prinzip geachtet werden solle.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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160,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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118,7 kB
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