18.03.2024 - 3.3 Sachstand Neubau Feuerwehrtechnische Zentrale (...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mo., 18.03.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Frau Lexau erläutert, dass einige Grundstücke angeboten worden seien und für die nächste OVG Sitzung eine Übersicht mit Bewertungen anhand des Kriterienkatalogs vorgelegt werde.
Herr Flak stellt die Nichtöffentlichkeit her.
Frau Brocks spricht sich dafür aus, das Projekt aufgrund der hohen Kosten um einige Jahre nach hinten zu verschieben. Die aus den Kreditaufnahmen resultierenden Zinsbelastungen und die AfA müssten über die Kreisumlage finanziert werden, was eine erhöhte Belastung für die Städte und Gemeinden bedeute. Weiter gebe es bereits verschiedene Großbauprojekte beim Kreis und die Personalbesetzungsquote im Fachdienst sei anhaltend schlecht. Weiter solle geprüft werden, ob auf einzelne Komponenten beim Bau verzichtet werden könne, um Kosten zu sparen. Ein Grundstück könnte ggf. vorab gekauft werden.
Frau Lexau führt aus, dass bisher sieben Grundstücke angeboten worden seien, von denen vier nach dem Kriterienkatalog in keiner Weise geeignet seien. Alle noch gelisteten würden im Radius von 7.5 km um Bad Segeberg liegen. Die Größen seien sehr unterschiedlich, bei einem käme nur ein Teilkauf in Frage. Für keins der Grundstücke bestehe bereits Baurecht, so dass das Verfahren bis zu einem möglichen Baubeginn ein bis drei Jahre dauern werde. Weiterhin seien vor einem Kauf Bodenuntersuchungen notwendig, auch diese benötigen Zeit. Möglicherweise werde die Zeitungsanzeige wiederholt, um weitere Angebote zu erhalten. Der OVG müsse festlegen, ob die Kriterien ausreichend erfüllt seien oder eventuell der Kriterienkatalog geändert werden soll bzw. kann. Der Landrat spricht sich dafür aus, für die Grundstückssuche die nötige Zeit einzuplanen. Lieber könne dies etwas längere Zeit in Anspruch nehmen und es werde ein gut geeignetes Grundstück gefunden. Für den Kauf müsse ein Nachtragshaushalt erstellt werden, da die Mittel nicht im Haushalt eingeplant seien. Er rechne realistisch nicht mit einem Baubeginn vor 2027. Über die Prioritätensetzung bei der Bereitstellung der Haushaltsmittel müsse am Ende die Politik entscheiden. Aufgrund des Berichts der Unfallkasse sollte eine Umsetzung nicht zu lange verschoben werden.
Frau Lexau teilt auf Nachfrage von Herrn Flak mit, dass die Verkäufer der Grundstücke keinerlei Bindungen bezüglich ihrer Angebote eingehen. Aus diesem Grund sollte möglichst schnell eine Kaufentscheidung gefällt werden, wenn ein geeignetes Grundstück angeboten wird. Zu den Anforderungen der Unfallkasse sei umfassend in der Machbarkeitsstudie eingegangen worden und Herr Nero habe diese auch bewertet. Wenn Teile im Bestand umgesetzt werden sollen, müssten andere Teile ausgelagert werden und am derzeitigen Standort seien keine weiteren Bauten mehr zulässig. Selbst die Bauvoranfrage zur Aufstellung eines temporären Umkleidecontainers sei von der unteren Forstbehörde negativ beschieden worden, weil der Abstand zum Waldgebiet zu gering ist.
Herr Flak schlägt eine gemeinsame Sitzung mit dem OVG vor, um die Diskussionen nur einmal führen zu müssen und gleich eine mögliche Interessenabwägung vornehmen zu können. Er weist darauf hin, dass es sich bei der Kreisfeuerwehrzentrale um eine Pflichtaufgabe handele und gewisse Standards einzuhalten seien. In der Machbarkeitsstudie seien Werte ermittelt worden, die auf die Anforderungen abgestellt seien. Herr Fischer schließt sich dem an. Er sehe kaum Einsparpotentiale, es sei denn, seitens der Politik werden die Aufgaben der Kreisfeuerwehrzentrale geändert beschlossen. Hierzu gibt der Landrat zu bedenken, dass ein entsprechender Beschluss gefasst werden könne. Jedoch stelle sich die Frage, wer die Aufgaben statt dessen ausführt und auch eine Umverteilung z. B. in die Kommunen werde Geld kosten. Der Bevölkerungsschutz sei eine wichtige Aufgabe.
Herr Wisse spricht sich gegen eine zeitliche Verschiebung des Projekts aus, da die Kosten tendenziell immer höher werden. Er bemängelt, dass in der Presse bereits Preise genannt worden seien und befürchtet, dass die Angebote sich hieran orientieren werden. Der Landrat antwortet, dass die Zahl seitens der Verwaltung nicht an die Presse gegeben worden sei und jedes Grundstück vorab durch ein Verkehrswertgutachten bewertet werde. Nicht jeder Preis wird auch bezahlt. Es sei auf die passende Grundstücksgröße, die Lage und auch auf die weiteren Wertungskriterien zu achten. Herr Flak möchte wissen, ob vor der Bewertung eine Inaugenscheinnahme der angebotenen Grundstücke erfolgt. Frau Lexau bejaht dies.
Die Ausschussmitglieder sprechen sich dafür aus, die OVG Sitzung am 24.06.2024 als gemeinsame Sitzung mit dem Bauausschuss durchzuführen. Frau Lexau und der Landrat sagen eine Klärung mit Herrn Schröder (FBL II) und Frau Rimbach (FBL III) zu.
Herr Flak stellt die Öffentlichkeit wieder her.