05.12.2024 - 8.6.7 Antrag der CDU-Fraktion auf Änderung des Budget...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.6.7
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 05.12.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Tanja Krüger
- Beschluss:
- zurückgezogen
Wortprotokoll
Herr Kowitz gibt bekannt, dass Zeile 1 gestrichen werden könne. In Zeile 2 laute die korrekte Kontobezeichnung 5461100000. Bei der Kürzung von Verwal-tungsaufwendungen müssten entsprechend auch die Einnahmen gekürzt wer-den, da der Kreis nur 63 % der Kosten trage. Der Landrat bekräftigt, dass es wichtig sei, auch die dann fehlenden Erträge im Blick zu haben. Bei der Zuführung zu Sonderposten handele es sich um Zuführungen aus Ersatzgeldern. Diese Mittel erhalte der Kreis für die Errichtung von Windrädern oder PV-Anlagen. Die Mittel müssten innerhalb von drei Jahren für Naturschutzmaßnahmen ausgegeben werden. Wenn die Ausgabe nicht erfolge, müssen die Gelder an das Land erstattet werden. Um das Verfahren haushalterisch darzustellen, werden Sonderposten gebildet. Der Landrat erklärt, dass aus den Ersatzmaßnahmen Naturschutz gerade die Wiedervernässung des Heidmoors beschlossen worden sei. Die Maßnahme befinde sich in der Umsetzung.
Herr Hansen führt weiter aus, dass die Streichung der ÖPNV Mittel nicht zu 2025 umsetzbar sei, da diese aufgrund von z. B. notwendigen Fahrplanänderungen und Kündigungen von laufenden Verträgen Vorlauf benötigen. Die Streichung von neuen Maßnahmen sei dagegen leichter. Herr Kowitz vertritt die Auffassung, dass es beim ÖPNV keine echte Kürzung gebe, da viele Verbesserungen ohnehin noch nicht umgesetzt werden konnten, weil Busfahrer*innen fehlen. Im Zweifel sollten lieber Mittel der Radverkehrsinfrastruktur gestrichen werden, um beim ÖPNV Verbesserungen anzustreben. Bei der Zuführung der Sonderposten seien die Einnahmen nicht im IKVS dargestellt. Frau McGregor stellt das Verfahren der Sonderposten vor. Herr Scheunert spricht sich ebenfalls dafür aus, die Transparenz im IKVS zu erhöhen. Es seien nicht alle Werte für die Politik abrufbar.
Herr Schrenk weist darauf hin, dass die notwendigen Verschiebungen von ÖPNV Maßnahmen bereits im Haushalt berücksichtigt seien. Dies sei mit der DrS/2024/197 im September-UNK dargestellt worden. Der Landrat erklärt weiter, dass es sich beim VGN Zuschuss um einen Defizitausgleich für die VGN handele, der Zuschuss sei daher nicht ohne weiteres kürzbar. Die VGN sei die gemeinsame Verkehrsgesellschaft für den U-Bahnbetrieb und die Verkehrszuständigkeit liege beim Kreis. Die SVG sei ein Zusammenschluss für den ÖPNV der Kreise Segeberg, Pinneberg und Dithmarschen. Ohne entsprechende Beschlüsse der anderen Beteiligten seien Kürzungen an den Betriebskosten nicht möglich. Gleiches gelte beim HVV. Die Stadt Hamburg sei mit rund 84 % beteiligt, der Kreis Segeberg mit 1,5 %. Sollten alle Partner Kürzungen vornehmen, wäre der HVV Betrieb nicht mehr sichergestellt.
Herr Wehrmann gibt bekannt, dass er den Antrag für einen Kahlschlag ohne Prioritätensetzung halte. Dieser sei nicht zustimmungsfähig. Herr Schuchardt schließt sich an und weist darauf hin, dass die Kürzung der Leistungen nach SGB II nicht sinnvoll erscheinen. Es handele sich um gesetzliche Ansprüche, die nicht steuerbar seien. Frau Terschüren stimmt dem zu und ergänzt, dass eine Unterschreitung der Ansätze höchst unwahrscheinlich sei, da die Fallzahlen deutlich ansteigen. Frau Schultz hält die Vorschläge mit Blick auf die Konsolidierung für anerkennenswert. Die Beträge seien jedoch nicht nachvollziehbar und die Ansätze teilweise nicht konsolidierungsfähig. Sie schlägt vor, den Antrag zurückzuziehen und ggf. im kommenden Jahr zu beraten. Eine Abstimmung sei hier nicht zu verantworten.
Frau Hahn-Fricke beantragt eine Sitzungsunterbrechung von 18:55 bis 19:00 Uhr. Nach Wiederaufnahme verkündet sie, dass der Antrag in Gänze zurückgezogen werde.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
105,7 kB
|